Catcalling wird seit einigen Jahren verstärkt öffentlich diskutiert. Pfeifgeräusche, anzügliche Kommentare oder sexuell konnotierte Zurufe im öffentlichen Raum empfinden viele Betroffene als entwürdigend und übergriffig. Gleichzeitig stellt sich häufig die Frage: Ist Catcalling strafbar?
Die Antwort fällt differenziert aus. Anders als vielfach angenommen, existiert in Deutschland derzeit kein eigenständiger Straftatbestand für Catcalling. Das bedeutet jedoch nicht, dass entsprechende Handlungen stets folgenlos bleiben. Je nach Einzelfall können verschiedene Straftatbestände des Strafgesetzbuches erfüllt sein. Darüber hinaus kommen zivilrechtliche Ansprüche oder ordnungsrechtliche Konsequenzen in Betracht.
Vorwurf wegen Catcalling oder sexueller Belästigung? Bereits das Ermittlungsverfahren kann erhebliche persönliche und berufliche Folgen haben. Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir den Sachverhalt sorgfältig, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein. Auch in dringenden Fällen stehen wir Ihnen kurzfristig zur Verfügung.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Kanzlei auf:
Was versteht man unter Catcalling?
Der Begriff Catcalling stammt aus dem englischen Sprachraum und beschreibt unerwünschte sexuelle Bemerkungen oder Gesten gegenüber fremden Personen im öffentlichen Raum. Typische Beispiele sind:
- sexuell anzügliche Zurufe,
- Pfeifen oder Nachrufen,
- obszöne Gesten,
- aufdringliche Kommentare über den Körper einer Person,
- wiederholte sexuelle Anspielungen.
Gemeinsam ist diesen Verhaltensweisen, dass sie gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen und regelmäßig dazu dienen, Aufmerksamkeit zu erlangen oder Macht auszuüben. Betroffene empfinden Catcalling häufig als einschüchternd, respektlos oder demütigend.
Juristisch handelt es sich jedoch nicht um einen fest definierten Rechtsbegriff. Vielmehr beschreibt Catcalling verschiedene Verhaltensweisen, die je nach Ausgestaltung unterschiedlich rechtlich bewertet werden.
Ist Catcalling strafbar in Deutschland?
Die kurze Antwort lautet: Nicht automatisch. Das Strafgesetzbuch enthält bislang keinen eigenen Straftatbestand, der Catcalling ausdrücklich unter Strafe stellt. Allein ein einzelner anzüglicher Zuruf oder ein unangemessenes Kompliment erfüllt daher regelmäßig keinen Straftatbestand.
Ob eine Strafbarkeit vorliegt, hängt vielmehr von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend sind insbesondere Inhalt, Intensität und Begleitumstände der Handlung. Erreicht das Verhalten eine bestimmte Erheblichkeit, können verschiedene Strafvorschriften einschlägig sein.
Warum gibt es keinen Straftatbestand zu “Catcalling”?
In der politischen Diskussion wird seit Jahren darüber debattiert, Catcalling als eigenständiges Delikt unter Strafe zu stellen. Bislang hat sich der Gesetzgeber jedoch dagegen entschieden.
Ein wesentlicher Grund liegt im sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz des Strafrechts. Nach Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz dürfen Straftatbestände nur hinreichend bestimmt formuliert sein. Bürger müssen bereits vor ihrem Verhalten erkennen können, welches Verhalten strafbar ist.
Der Begriff Catcalling umfasst jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Verhaltensweisen, die von einer unhöflichen Bemerkung bis hin zu massiven sexuellen Belästigungen reichen können. Eine klare strafrechtliche Abgrenzung gestaltet sich daher schwierig.
Aus diesem Grund werden entsprechende Sachverhalte bislang anhand der bereits bestehenden Strafvorschriften beurteilt.
Ist Catcalling auch eine Ordnungswidrigkeit?
Ein bundesweiter Bußgeldtatbestand existiert derzeit nicht. Allerdings können einzelne Verhaltensweisen je nach Landesrecht oder kommunalen Satzungen ordnungsrechtliche Konsequenzen haben.
Zudem kann aggressives oder störendes Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen der Polizei oder der Ordnungsbehörden rechtfertigen. Im Mittelpunkt stehen jedoch regelmäßig strafrechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche.
Unter welchen Voraussetzungen kann Catcalling strafbar sein?
Auch wenn Catcalling als solches nicht ausdrücklich unter Strafe steht, können einzelne Handlungen verschiedene Straftatbestände erfüllen.
Beleidigung (§ 185 StGB)
Am häufigsten kommt eine Strafbarkeit wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB in Betracht.
Eine Beleidigung liegt vor, wenn die persönliche Ehre eines anderen durch eine herabsetzende Äußerung oder Handlung verletzt wird. Entscheidend ist dabei nicht allein der sexuelle Bezug, sondern insbesondere die ehrverletzende Wirkung der Äußerung.
Beispiele können sein:
- sexistische Beschimpfungen,
- herabwürdigende Bemerkungen über das Aussehen,
- vulgäre sexuelle Zurufe,
- entwürdigende Gesten.
Nicht jedes unangemessene Kompliment stellt jedoch automatisch eine Beleidigung dar. Vielmehr prüfen Gerichte stets den konkreten Einzelfall und berücksichtigen insbesondere den Wortlaut, die Situation und den Gesamtzusammenhang.
Die Beleidigung wird grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Erfolgt sie durch Tätlichkeiten, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Deutlich schwerwiegender ist die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB. Voraussetzung ist allerdings eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise, durch die sich die betroffene Person belästigt fühlt. Reine Zurufe oder verbale Bemerkungen reichen hierfür nicht aus.
Greift der Täter jedoch beispielsweise an Gesäß, Brust oder andere intime Körperbereiche oder berührt die betroffene Person in vergleichbarer Weise gegen ihren Willen, kann der Tatbestand erfüllt sein. Die sexuelle Belästigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nachstellung (§ 238 StGB)
In manchen Fällen beschränkt sich Catcalling nicht auf eine einmalige Situation. Verfolgt der Täter die betroffene Person wiederholt, sucht ständig ihre Nähe oder kontaktiert sie gegen ihren Willen, kann eine Strafbarkeit wegen Nachstellung – umgangssprachlich Stalking – in Betracht kommen.
Hierfür genügt ein einmaliger Zuruf regelmäßig nicht. Vielmehr setzt der Straftatbestand ein beharrliches Verhalten voraus, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.
Nötigung (§ 240 StGB)
Auch eine Nötigung (§ 240 StGB) kann im Zusammenhang mit Catcalling relevant werden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Täter Gewalt anwendet oder mit einem empfindlichen Übel droht, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.
Beispiele sind:
- das Versperren des Weges,
- aggressives Hinterherlaufen,
- Drohungen bei Zurückweisung.
Hier steht nicht mehr die verbale Belästigung im Vordergrund, sondern die Einschränkung der freien Willensentschließung des Betroffenen.
Catcalling im Ausland: Worauf muss ich achten?
Mehrere europäische Staaten haben Catcalling inzwischen ausdrücklich unter Strafe gestellt oder entsprechende Bußgeldtatbestände geschaffen.
Beispielsweise können in Frankreich bestimmte Formen sexueller Belästigung im öffentlichen Raum unmittelbar mit Bußgeldern geahndet werden.
In Deutschland verfolgt der Gesetzgeber bislang einen anderen Ansatz. Hier erfolgt die rechtliche Bewertung weiterhin anhand der bereits bestehenden Straftatbestände des Strafgesetzbuches.
Catcalling: Wann brauche ich einen Anwalt?
Wer wegen des Vorwurfs des Catcallings oder einer damit zusammenhängenden Straftat von der Polizei kontaktiert wird, sollte möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Vorladung als Beschuldigter erfolgt oder bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Ob tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt, hängt häufig von den konkreten Umständen des Einzelfalls und der Beweislage ab. Gerade bei Vorwürfen der Beleidigung oder sexuellen Belästigung stehen sich nicht selten die Aussagen der Beteiligten gegenüber.
Beschuldigte sind nicht verpflichtet, sich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Sache zu äußern. Vom Schweigerecht sollte regelmäßig Gebrauch gemacht werden, bis ein Verteidiger Akteneinsicht genommen und die Beweislage geprüft hat. Vorschnelle Erklärungen oder vermeintlich entlastende Aussagen können sich im weiteren Verfahren nachteilig auswirken.
Unsere erfahrenen Strafverteidiger beurteilen, ob der erhobene Vorwurf strafrechtlich überhaupt Bestand haben kann, entwickeln eine geeignete Verteidigung und setzen sich dafür ein, das Verfahren möglichst frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder unberechtigte Vorwürfe zu entkräften.
Fazit
Catcalling ist nach deutschem Recht nicht automatisch strafbar. Ein eigenständiger Straftatbestand existiert derzeit nicht. Dennoch bedeutet dies keineswegs, dass entsprechende Verhaltensweisen stets folgenlos bleiben. Je nach Intensität und Ausgestaltung können insbesondere die Tatbestände der Beleidigung, der sexuellen Belästigung, der Nötigung oder der Nachstellung erfüllt sein.
Ob tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Sowohl Betroffene als auch Beschuldigte sollten daher den Sachverhalt frühzeitig rechtlich prüfen lassen. Während Betroffene ihre Rechte konsequent wahrnehmen und mögliche Beweise sichern sollten, ist Beschuldigten zu empfehlen, von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und frühzeitig einen im Strafrecht erfahrenen Verteidiger einzuschalten.
Sie sind auf der Suche nach rechtlicher Unterstützung im Bereich des Sexualstrafrechts? Als erfahrene Strafverteidiger konnten wir bereits zahlreichen Betroffenen weiterhelfen. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit (auch im Notfall):