Verkehrsstrafrecht: Vertretung bei Unfällen und anderen Delikten im Straßenverkehr

Das Verkehrsstrafrecht betrifft alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig von der Art der Fortbewegung im Straßenverkehr. Unternehmen die Lastwagenfahrer und Logistikflotten beschäftigen, benötigen hier einen anderen Rechtsschutz als Privathalter, die einmalig mit ihrem Fahrzeug in einen Unfall geraten. Unsere Kanzlei Rosentreter & Scholz in Köln vertritt Sie sowohl bei der Durchsetzung von Ansprüchen, als auch in der Verteidigung vor Gericht und bei der Streitschlichtung.

Verkehrsstrafrecht
Wir helfen schnell und diskret

Sie erreichen unsere Kanzlei Rosentreter & Scholz zu unseren Geschäftszeiten unter 0221 2991 8680 zur Terminvereinbarung für eine Erstberatung. Unser 24-Stunden-Notruf vertritt Sie im Einzelfall auch dann, wenn Sie bisher noch kein Mandant unserer Kanzlei sind.

Diese Rechtsgebiete und Themen betreffen das Verkehrsstrafrecht

Zahlreiche Straftaten und Verstöße im Verkehrsstrafrecht werden, vor allem unter privaten Kfz-Haltern, als Bagatellen betrachtet und tatsächlich meist lediglich mit einem Bußgeld geahndet. Dazu zählen Ordnungswidrigkeiten wie das Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung ebenso wie die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise durch Halten im Halteverbot, bzw. auf der Fahrbahn. In welchem Umfang eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit tatsächlich geahndet wird, ist oft auch eine Frage der Schwere der Verstöße. Trunkenheit am Steuer auf einer einsamen Landstraße führt gegebenenfalls zu einem Bußgeld, während die fahrlässige Tötung einer Person im Straßenverkehr durch Trunkenheit am Steuer zu einer Freiheitsstrafe führen kann.

Folgende Straftatbestände sehen wir im Verkehrsstrafrecht besonders häufig:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Unterlassene Hilfeleistung nach Unfällen
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit und Drogenkonsum am Steuer
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Mit diesen Sanktionen müssen Sie im Verkehrsstrafrecht rechnen

Da im Verkehrsstrafrecht immer auch eine Art Fahrzeug zum Einsatz kommt oder an der Situation beteiligt ist, droht bei jeder Straftat der Führerscheinentzug, beziehungsweise ein Fahrverbot. Diese Sanktion ist für das Themengebiet spezifisch und soll eine Wiederholung der Tat verhindern. In vielen Fällen wird dadurch jedoch auch die Berufstätigkeit der Angeklagten beeinträchtigt. Strafrichter und Staatsanwaltschaft müssen daher stets abwägen, welche Strafen Sinn ergeben und wo ein Bußgeld oder Schadensersatz ausreichend ist. Bei Tötungsdelikten müssen Täter im Verkehrsstrafrecht mit Freiheitsstrafen rechnen. Wir vertreten Sie als Mandanten und beraten Sie zu Ihren Optionen, wenn beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird, um Ihre Verkehrstüchtigkeit zu prüfen. Einfache Verstöße gegen im Verkehrsstrafrecht werden bei positivem Verlauf der Verhandlung oft nur in das Fahreignungsregister eingetragen. Bei schweren Vergehen hingegen, insbesondere wenn eine Haftstrafe beschlossen wird, können Straftaten im Verkehrsstrafrecht zu einem Eintrag im Bundeszentralregister führen.

Wann ergibt eine anwaltliche Vertretung im Verkehrsstrafrecht Sinn?

Sie wurden mehrfach beim Falschparken oder leichten Geschwindigkeitsübertretungen erwischt? Gern beraten wir Sie in jedem Rechtsfall, doch oft handelt es sich bei kleineren Verstößen um eine Ordnungswidrigkeit, die mit dem Begleichen des auferlegten Bußgeldes abgeschlossen ist.

Sie benötigen eine anwaltliche Fachvertretung, sobald die Gegenseite eine Gerichtsverhandlung anstrebt, oder an einem außergerichtlichen Vergleich interessiert ist. Das kann bereits der Fall sein, wenn ein Unfallhergang nicht ausreichend bewiesen werden kann. Bei Schadensersatzansprüchen, unklarer juristischer Lage oder eigenem Fehlverhalten mit Folge einer Schädigung anderer Parteien sollten Sie sich sofort an unser Team wenden.