Mord, Raub, Körperverletzung Kapitalstrafsachen - Verteidigung bei besonders schweren Straftaten

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Ihnen wird schwere Körperverletzung, Raub oder sogar (versuchter) Mord vorgeworfen?
Schweigen Sie zu den Vorwürfen und kontaktieren Sie uns umgehend:

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Was tun als Beschuldigter von Kapitalstrafsachen?

Es sind mehrjährige oder lebenslange Haftstrafen, die Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte von Kapitalstrafsachen erwarten. Deshalb ist es zunächst wichtig, sich gegenüber den Beamten zu schweigen. Stattdessen sollten Sie schnellstmöglich einen Strafverteidiger einschalten, mit dem Sie gemeinsam eine Stellungnahme zum Sachverhalt ausarbeiten. Wir stehen Ihnen mit langjähriger Expertise zur Seite, rufen Sie uns umgehend an um rechtssicher beraten zu werden.

Unüberlegte Äußerungen im Ermittlungsverfahren können mögliche Verteidigungsstrategien und -chancen zunichte machen. Schweigen darf nicht zu Ungunsten des Beschuldigten ausgelegt werden und ist zunächst einmal die richtige Entscheidung. Das gilt auch, wenn Sie sich bereits in Untersuchungshaft befinden, weil ein dringender Tatverdacht besteht.

Es werden alle vorsätzlich begangenen Tötungsdelikte zusammengefasst. Beispiele sind Mord und Totschlag, Raub mit Todesfolge sowie Körperverletzung mit Todesfolge, die im Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich normiert sind. Das bedeutet, dass es bei Kapitalstrafsachen um Delikte geht, die den Kopf beziehungsweise das Leben kosten. Abgeleitet wird der Begriff Kapitalstrafrecht aus dem Lateinischen, wobei "caput" der Kopf beziehungsweise "capitalis" den Kopf oder das Leben betreffend bedeutet.

Aufgrund der besonderen Schwere von Kapitalstrafsachen werden sie in erster Instanz vor einem Schwurgericht verhandelt, bei dem es sich um einen Spruchkörper des Landgerichts handelt. Das Schwurgericht ist nach § 76 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Der Unterschied zu einer Strafkammer ist die besondere Zuständigkeit für Straftaten, die aufgrund der Schwere der Schuld und der Tatfolgen in besonderem Maße verurteilungswürdig sind. Berufsrichter und Schöffen haben die gleichen Rechte und das gleiche Gewicht in Bezug auf die Verhandlung, die Beratung und die Abstimmung. Die Schöffen wirken nicht bei prozessualen Entscheidungen außerhalb des Hauptverfahrens mit. Der Vorsitzende Richter hat eine hervorgehobene Position inne. Ihm obliegt nicht nur die Leitung der Verhandlung, sondern auch die vorrangige Vernehmung des Angeklagten sowie von Zeugen vor dem Kreuzverhör.

Lassen Sie sich nicht vorschnell auf einen Anwalt ein, der Sie in der Untersuchungshaft anspricht. Wählen Sie stattdessen Ihren Strafverteidiger mit Sorgfalt aus. Das gilt auch für den Pflichtverteidiger. Werden Sie eines Kapitalverbrechens beschuldigt, handelt es sich nach § 140 StPO (Strafprozessordnung) um einen Fall der notwendigen Verteidigung. Das bedeutet, dass Sie auf jeden Fall eine anwaltliche Vertretung erhalten. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger selbst auszuwählen. Kapitalstrafsachen werden mit Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren oder mit einer lebenslangen Haftstrafe sanktioniert. Insoweit lastet eine hohe Verantwortung auf den Schultern Ihres Strafverteidigers. Um diese Verantwortung wahrnehmen zu können, bedarf es vertiefter Kenntnisse im materiellen Strafrecht und in sogenannten Hilfswissenschaften, unter anderem in der forensischen Psychiatrie und Psychologie, in der Kriminaltechnik, der Kriminalistik und der Rechtsmedizin.

Wir erarbeiten Verteidigungsstrategien in Kapitalstrafsachen sehr sorgfältig und nehmen dazu regelmäßig die Hilfe von ausgewiesenen Experten in Anspruch. Nur so ist es möglich, die von Staatsanwaltschaft oder vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten effektiv zu kontrollieren und eigene Gutachten zu beauftragen. Aufgrund unserer Erfahrung in Bezug auf die Verteidigung von Kapitalstrafsachen sind wir in der Lage, Ihre Rechte als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren und Angeklagter im Hauptverfahren zu wahren und sicherzustellen. Verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie uns!