Internetstrafrecht

Internetstrafrecht und Haftung im Netz: Ihre Kanzlei für alle Belange rund um Onlinebetrug, Hassnachrichten und vieles mehr

Ihre Kanzlei Rosentreter & Scholz in Köln beschäftigt sich für Sie mit allen Themen des Internetstrafrechts. Besonders häufig werden wir zu diesen Themen kontaktiert:

  • Beleidigung, üble Nachrede und Drohungen auf Social Media
  • Urheberrechtsverstöße durch Streaming und illegale Uploads
  • Datenschutz im Internet, Abfangen von Daten (bspw. durch Hacking)
  • Betrug an Händlern und Onlineshops
  • Verbreitung illegaler Schriften und Bilder im Netz
  • Stalking, Doxing und andere Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Werden Sie Opfer einer Onlinestraftat, bitten wir Sie, sofort Screenshots mit Zeitstempel anzufertigen und alle Quellen als Link oder Dokument zu sichern. Nur so können wir sicherstellen, dass zu dem Zeitpunkt, an dem Sie uns mit Ihrem Anliegen kontaktieren, alle Daten noch vorhanden sind, die wir zur Verfolg Ihres Falles benötigen. Das ist im Internet besonders wichtig, da hier Posts, Einträge, Websites, Videos und andere Beweisstücke oft schnell vernichtet werden.

Vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung

Wir Ihren Fall kennenlernen und Ihnen eine erste Einschätzung geben, in welchem Umfang wir Sie vertreten können. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Kanzlei in Köln und eine Terminvereinbarung telefonisch unter 0221 2991 8680.

In dringenden Fällen bitten wir Sie, die 24-Stunden-Notrufnummern unserer Anwälte zu nutzen.

Unser Service im Bereich Internetstrafrecht

Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie selbst Strafantrag gegen Täter im Netz stellen möchten. Wir behalten uns vor, die Verteidigung von Straftätern nach dem Internetstrafrecht im Einzelfall zu prüfen und Sie ggf. an einen Kollegen zu verweisen, wenn wir Ihren Fall nicht bearbeiten können. Urheberrechtsverstöße und Betrug im Onlinehandel sind Teil unseres Kanzleialltags. Sie können sich daher auf umfangreiche Expertise und Kompetenz in der Bearbeitung dieser Delikte verlassen.

Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie selbst Strafantrag gegen Täter im Netz stellen möchten. Wir behalten uns vor, die Verteidigung von Straftätern nach dem Internetstrafrecht im Einzelfall zu prüfen und Sie ggf. an einen Kollegen zu verweisen, wenn wir Ihren Fall nicht bearbeiten können. Urheberrechtsverstöße und Betrug im Onlinehandel sind Teil unseres Kanzleialltags. Sie können sich daher auf umfangreiche Expertise und Kompetenz in der Bearbeitung dieser Delikte verlassen.

Deutsches und internationales Recht im Internet

Wer im Internet agiert, tut dies in der Regel international. Die Grenzen sind fließend, gerade wenn beispielsweise auf einer US-amerikanischen Plattform wie Facebook ein Verbrechen begangen wird. Doch nach dem Weltrechtsprinzip und auch den Grundsätzen des Strafgesetzbuchs ist es für viele Delikte schlichtweg egal, aus welchem Land sie auf welchem Server begangen werden. Wer also in Deutschland beispielsweise eine Drohung versendet und dazu von einem Server in China aus seine Mails versendet, ist in Deutschland haftbar. Unsere Mandanten vertreten wir in Deutschland nach deutschem Recht in allen Belangen, die tatsächlich geahndet werden können. Sie müssen sich gegen internationale Vorwürfe zur Wehr setzen, beispielsweise wegen Urheberrechtsverstößen? Gern bieten wir Ihnen auch dazu eine Erstberatung an, um das Problem näher zu beleuchten.