Wir sind spezialisiert: Ihr Anwalt für Strafrecht in Köln
Im gesamten Bereich des Rechts ist das Strafrecht ohne Zweifel das stärkste Mittel, mit dem der Staat, und damit auch die Gesellschaft - gegen einen seiner Bürger vorgehen kann. Endziel ist es, ein Urteil zu fällen und den betroffenen Angeklagten einer dem Vergehen gemäßen Strafe zuzuführen. Daraus folgt für einen Verteidiger, der sich als Anwalt auf das Strafrecht konzentriert, dass er großen Herausforderungen gewachsen sein muss, um die Interessen seines Mandanten so gut als möglich zu vertreten und durchzusetzen.
Rosentreter & Scholz: Ihr Anwalt für Strafrecht in Köln für die folgenden Bereiche:
Ihr Anwalt für Strafrecht in Köln ist in Notfällen 24h erreichbar:
Egal wie Ihre individuelle Situation aussieht, melden Sie sich bei uns und wir finden gemeinsam eine Lösung!
In diesen und anderen Bereichen des Strafrechts stehen wir Ihnen beratend als Anwalt für Strafrecht zur Verfügung. Aus unserer Kanzlei in Köln begleiten wir Sie durch alle Verfahrensstadien vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Revision. Unsere Mandanten sind Privatpersonen und Unternehmer. Wir sind im strafrechtlichen Notfall wie bei Durchsuchung (§ 102 StPO ua) oder Haftbefehl (§§ 112 ff. StPO) über unsere Notrufnummern 24 Stunden für Sie erreichbar.
Das ist Strafrecht
Der Gesetzgeber sanktioniert bestimmte verbotene Verhaltensweisen mit Strafen. Gesetzlich normiert sind Straftatbestände vor allem im Strafgesetzbuch (StGB), aber auch in verschiedenen weiteren Gesetzeswerken.
Zu den Strafen gehören als Hauptstrafen Freiheits- und Geldstrafen. Daneben sind andere Maßnahmen als Sanktionen möglich wie etwa Maßregeln der Sicherung und Besserung (§§ 61 StGB ff.) sowie die Einziehung (§ 74 StGB). In der Praxis gefürchtete Nebenstrafen sind hier auch Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Geldbußen im Ordnungswidrigkeitenrecht sind dagegen Sanktionen von Verwaltungsbehörden, mit denen minderschwere Verstöße gegen das Recht geahndet werden. Allen Strafen ist gemein, dass sie mehr oder minder schwere Folgen für das Leben und auch die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen haben können. Besonders folgenreich ist hier die Freiheitsstrafe. Bereits die Untersuchungshaft während noch laufender Ermittlungen kann für den Verdächtigen mit erheblichen Folgen verbunden sein. Selbst, wenn sich am Ende die Unschuld des Betroffenen herausstellt, ist möglicherweise bereits ein Schaden eingetreten, der nicht immer reversibel ist.
In Strafrechtsangelegenheiten sollte deshalb Ihr Weg so früh wie möglich zu einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht führen. Es geht darum, möglichst frühzeitig auf den Verlauf eines Strafrechtsverfahrens schon im Ermittlungsstadium Einfluss zu nehmen und möglicherweise entlastende Aspekte in das Verfahren einzubringen. Sogar, wenn Sie noch keine definitive Kenntnis von Ermittlungen gegen Ihre Person haben, diese aber aus den Umständen heraus befürchten, ist eine Beratung bei einem Anwalt für Strafrecht zu empfehlen.
Strafrecht: Unschuldsvermutung und Ermittlungsverfahren
Im Strafrecht gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Deshalb ist das Strafverfahren komplex gestaltet. Bevor eine strafrechtliche Angelegenheit oder Strafgericht kommt, wird ein nach den Umständen des jeweiligen Falles mehr oder minder umfassendes Ermittlungsverfahren durchgeführt. Eingeleitet wird das Ermittlungsverfahren von Polizei und Strafverfolgungsbehörde, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Das Ermittlungsverfahren kann auf 3 verschiedene Arten enden:
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Der Anfangsverdacht hat sich nicht bestätigt, das Verfahren wird eingestellt.
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Es ergeht ein Strafbefehl, bei dessen Annahme durch den Betroffenen das Strafverfahren ohne weiteres gerichtliches Verfahren endet.
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Das Zwischenverfahren beginnt, in dem beim Strafgericht Anklage eingereicht wird. Das Gericht prüft noch einmal von seiner Seite, ob tatsächlich eine Hauptverhandlung eröffnet wird. Das Hauptverfahren endet mit einem Urteil.
Rechtsmittel gegen Urteile sind die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts und die Revision gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Ebenfalls zum Strafverfahren gehört die Vollstreckung im Strafrecht.
In allen Phasen des Strafverfahrens kann ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt Einfluss auf den Verlauf Ihres Verfahrens nehmen, Anträge stellen, wie beispielsweise Akteneinsicht verlangen oder Haftprüfung beantragen. Er wird umfassend Ihre Interessen in dem komplexen Verfahren wahrnehmen. Das gilt besonders bei einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchung und Anordnung der Untersuchungshaft.
Es ist nicht empfehlenswert, ohne vorhergehende Beratung mit einem Anwalt für Strafrecht Einlassungen zur Sache zu machen. Sie sollten das insbesondere beim Beginn von Ermittlungsmaßnahmen beachten. Es ist wichtig, sich zunächst über Akteneinsicht einen Überblick über den Sachverhalt und die bisherigen Ermittlungsergebnisse zu verschaffen. Daher ist es auch so wichtig, sich möglichst frühzeitig an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden.
Praxisrelevante Teilgebiete im Strafrecht und ihre Besonderheiten
Jedes strafrechtliche Teilgebiet weist Besonderheiten auf. Einige erläutern wir hier für Sie.
Im Steuerstrafrecht gibt es die strafbefreiende Selbstanzeige in § 371 AO, die unter bestimmten Voraussetzungen zur vollständigen Straffreiheit führen kann. In anderen strafrechtlichen Teilgebieten sind die Selbstanzeige und ihre Wirkung nicht explizit geregelt.
Bei den Delikten gegen Leib und Leben wie Körperverletzung kommt es noch mehr als in anderen Bereichen auf die Details der Tatbegehung und deren Darstellung an. Die Tatbestände in diesem Bereich kennen verschiedene strafverschärfende Qualifizierungen. Bei der Körperverletzung mit dem Grundtatbestand § 223 StGB sind das beispielsweise die gefährliche und die schwere Körperverletzung § 224 StGB und § 226 StGB oder die Körperverletzung mit Todesfolge in § 227 StGB.
Im Drogenstrafrecht bzw. Betäubungsmittelstrafrecht muss der Anwalt unter anderem vertiefte, aktuelle Kenntnisse über die rechtliche Bewertung und Einordnung der verschiedenen relevanten Substanzen haben, um eine Verteidigungsstrategie entwickeln zu können.
Jugendstrafrechtliche Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass hier nicht der Strafcharakter von Maßnahmen im Mittelpunkt steht, sondern auch der erzieherische Effekt. Bei Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren kommt es oft auch dem Anwalt zu, durch den möglicherweise noch verzögerten Reifegrad seines Mandanten die Anwendung von Jugendstrafrecht zu erreichen.
Im Wirtschaftsstrafrecht kann es besonders komplexe Sachverhalte und ebenso komplizierte Tatbestände geben. Die Abgrenzung von strafrechtlich relevantem und strafrechtlich nicht relevantem Verhalten kann besonders schwierig sein.
Wir beraten Sie umfassend zu den Spezifika einzelner Strafrechtsbereiche, die häufig die gesamte Verteidigungsstrategie entscheidend bestimmen.
Von der ersten Beschuldigung bis zum rechtskräftigen Urteil in einem Gerichtsverfahren kommt dem Verteidiger eine zentrale Rolle zu. Zunächst geht es darum, den Angeklagten über seine vom Gesetz festgeschriebenen Rechte aufzuklären und für deren Einhaltung durch die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht zu sorgen bzw. gegebenenfalls aktiv einzufordern.
Im Strafprozess selbst geht es nicht nur um dem Verlauf entsprechender Rechtsfragen, sondern häufig auch darum, ob überhaupt der wirkliche Verursacher einer Tat auf der Anklagebank sitzt. Das kann dazu führen, dass der Anwalt seinem Mandanten unbequeme und unangenehme Fragen stellen muss, um eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. Das gilt insbesondere für Fälle, bei denen Aussage gegen Aussage steht, was häufig bei Vorwürfen von Sexualstraftaten vorkommt.
Ein Anwalt für Strafrecht muss die Bereitschaft mitbringen, sich bei Konflikten im Laufe des Verfahrens auf die Seite des Angeklagten zu stellen und diese für ihn auszutragen. Dafür muss er sich nicht nur in den Beschuldigten, sondern auch in Opfer und Zeugen hineinversetzen können, um die Chancen und Konsequenzen für seinen Mandanten richtig abwägen zu können.
Fachanwälte gibt es für jedes Rechtsgebiet. Um die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu erlangen, bedarf es jedoch besonderer Kenntnisse sowohl in der Theorie als auch in der Praxis.
Die erste Voraussetzung ist, das man eine mindestens dreijährige Zulassung und Berufserfahrung als Rechtsanwalt belegen kann. Weiterhin muss eine eigenständige Bearbeitung von mindestens 60 Strafrechtsfällen sowie eine Verteidigung von Mandanten an 40 und mehr Hauptverhandlungstagen nachgewiesen werden, und zwar in größeren Verfahren vor einem Schöffen-, Land-, Oberlandesgericht oder vor dem Bundesgerichtshof.
In einem speziellen Fachlehrgang werden nicht nur alle spezifischen Bereiche des Strafrechts behandelt, sondern auch Aspekte wie die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, die Verteidigung während der Hauptverhandlung, die Revision in Strafsachen und vieles mehr. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung darf ein Rechtsanwalt den Titel "Fachanwalt für Strafrecht" führen, er ist aber verpflichtet, jährlich an fachspezifischen Weiterbildungen teilzunehmen und die zuständige Anwaltskammer entsprechend zu informieren.
Jedes strafrechtliche Teilgebiet weist Besonderheiten auf. Einige erläutern wir hier für Sie.
Im Steuerstrafrecht gibt es die strafbefreiende Selbstanzeige in § 371 AO, die unter bestimmten Voraussetzungen zur vollständigen Straffreiheit führen kann. In anderen strafrechtlichen Teilgebieten sind die Selbstanzeige und ihre Wirkung nicht explizit geregelt.
Bei den Delikten gegen Leib und Leben wie Körperverletzung kommt es noch mehr als in anderen Bereichen auf die Details der Tatbegehung und deren Darstellung an. Die Tatbestände in diesem Bereich kennen verschiedene strafverschärfende Qualifizierungen. Bei der Körperverletzung mit dem Grundtatbestand § 223 StGB sind das beispielsweise die gefährliche und die schwere Körperverletzung § 224 StGB und § 226 StGB oder die Körperverletzung mit Todesfolge in § 227 StGB.
Im Drogen-Strafrecht bzw. Betäubungsmittelstrafrecht muss der Anwalt unter anderem vertiefte, aktuelle Kenntnisse über die rechtliche Bewertung und Einordnung der verschiedenen relevanten Substanzen haben, um eine Verteidigungsstrategie entwickeln zu können.
Fälle aus dem Jugendstrafrecht sind dadurch gekennzeichnet, dass hier nicht der Strafcharakter von Maßnahmen im Mittelpunkt steht, sondern auch der erzieherische Effekt. Bei Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren kommt es oft auch dem Anwalt zu, durch den möglicherweise noch verzögerten Reifegrad seines Mandanten die Anwendung von Jugendstrafrecht zu erreichen.
Im Wirtschaftsstrafrecht kann es besonders komplexe Sachverhalte und ebenso komplizierte Tatbestände geben. Die Abgrenzung von strafrechtlich relevantem und strafrechtlich nicht relevantem Verhalten kann besonders schwierig sein.
Wir beraten Sie umfassend zu den Spezifika einzelner Strafrechtsbereiche, die häufig die gesamte Verteidigungsstrategie entscheidend bestimmen.