Betrunken Fahrrad fahren: Wie lange ist der Führerschein weg?

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    Vor allem im Sommer zieht es viele Menschen am Wochenende oder nach Feierabend in den Biergarten, auf ein geselliges Weinfest oder in eine Bar. Nach ein paar Gläsern Bier oder Wein kommt eine Heimfahrt mit dem Auto vernünftigerweise nicht mehr in Frage. Um den Heimweg anzutreten, scheint das Fahrrad die bessere Alternative zu sein. Oder? 

    Auch bei alkoholisierter Benutzung von Fahrrädern läuft man Gefahr, durch die Polizei angehalten zu werden – und kann sich strafbar machen. Aber auch andere Konsequenzen sind möglich: betrunken Fahrrad fahren – und schon ist der Führerschein weg. Aber wie lange? Und was hat Radfahren eigentlich mit dem Autoführerschein zu tun? In diesem Beitrag klären wir auf. 

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    Fahrrad fahren: Welche Promillegrenze gilt?

    Die meisten Menschen wissen über die Promillegrenzen beim Autofahren und lassen das Auto stehen, wenn sie mehr als das Erlaubte getrunken haben. Doch auch beim Fahrradfahren gibt es Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. 

    Ebenso wie beim Autofahren sollten Radfahrer ab einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,3 Promille keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigen. Andernfalls machen sie sich strafbar. Man spricht hierbei von einer relativen Fahruntüchtigkeit. Eine Strafbarkeit liegt hier nur dann vor, wenn auffälliges Verhalten bemerkt wird, z.B. das Fahren von Schlangenlinien, Gleichgewichtsschwierigkeiten, Orientierungslosigkeit oder das Verursachen eines Unfalls. 

    Die absolute Grenze liegt hingegen deutlich höher als beim Autofahren und beträgt 1,6 Promille. Ab diesem Wert ist die Nutzung eines Fahrrads auf jeden Fall eine Straftat (auch ohne Ausfallerscheinungen). Radfahrer gelten ab diesem Wert als absolut fahruntüchtig. Im Zweifel sollten Sie das Fahrrad also lieber stehen lassen – oder schieben.

    Achtung: Wer schiebt, macht sich grundsätzlich nicht strafbar. Verursacht jemand durch Ausfallerscheinungen beim Schieben jedoch einen Unfall, z.B. weil das Fahrrad auf die Straße fällt, haftet er für diesen selbstverständlich. Wird in einem solchen Fall Fahrlässigkeit oder Vorsatz festgestellt (bei Alkoholisierung nicht unüblich), wird die private Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit – Schadensersatz und Schmerzensgeld müssen dann selbst getragen werden. 

    Regeln für E-Bikes, E-Scooter und Co.

    Andere Regeln können unter Umständen für E-Bikes gelten. In diesem Fall kommt es entscheidend auf die Art des E-Bikes bzw. des Pedelecs an. Hat das E-Bike lediglich eine Tretunterstützung bis 25 km/h, werden wie normale Fahrräder behandelt. Hier gilt dementsprechend auch die gleiche Promillegrenze. 

    Handelt es sich um Pedelec, welches allein durch einen elektrischen Motor fahren kann oder reicht die Tretunterstützung bis 45 km/h, so gelten die Promillegrenzen wie für Autofahrer: Ab einem Promillewert von 1,1 liegt auch ohne Auffälligkeiten eine Strafbarkeit vor. Zwischen 0,5 und 1,1 ist hingegen mit einer Ordnungswidrigkeit zu rechnen. Gleiches gilt übrigens auch für E-Scooter, die ohne Körperkraft 25 km/h schnell fahren dürfen. 

    Betrunken Fahrrad fahren: Welche Strafe droht?

    Wer mit weniger als 1,6 Promille Rad fährt, darf in der Regel weiterfahren. Wird die Polizei jedoch darauf aufmerksam, dass alkoholbedingtes Versagen vorliegen könnte (z.B. Schlangenlinien fahren), kann dies mit 2 Punkten in Flensburg und einer teils hohen Geldbuße geahndet werden. Zudem hat die Polizei die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten und eine MPU anzuordnen. 

    Werden 1,6 Promille oder mehr festgestellt, handelt es sich um eine Straftat. Dafür droht eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen (ein Monatsnettogehalt) und 3 Punkte in Flensburg. 

    Ist betrunken Fahrrad fahren eine Straftat?

    Nicht nur im Auto, sondern auch hinter dem Lenker eines Fahrrads kann durch Trunkenheit eine Strafbarkeit ausgelöst werden. So gilt die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) auch im Verkehr als Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Meist kommt es in diesen Fällen zu einem Strafbefehl, in dem die Strafe festgesetzt wird. 

    Wird durch das betrunkene Fahrradfahren grob fahrlässig oder rücksichtslos Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen (§ 315c StGB). In solchen Fällen ist demnach auch mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen. 

    Führerschein weg  – was tun?

    Unter Umständen kann auch der Führerschein entzogen werden, wenn man mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird. In den meisten Fällen wird bei einem derartigen Verstoß eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), besser bekannt als “Idiotentest”, angeordnet. Die Kosten für die MPU müssen selbst getragen werden. Wird die MPU nicht bestanden, droht dann ein Führerscheinentzug

    Bei “Wiederholungstätern” kann weiterhin auch ohne MPU der Führerschein entzogen werden. Gleichzeitig droht auch ein Fahrverbot für das Fahrrad. Wie lange der Führerschein weg ist, hängt vom Ergebnis der MPU ab. Wird z.B. eine Alkoholabhängigkeit festgestellt, muss diese erst behandelt werden. 

    Sie sind betrunken Fahrrad gefahren und jetzt ist der Führerschein weg?

    Wer mit dem Fahrrad und zu viel Promille erwischt wird, sollte schnellstmöglich einen Anwalt hinzuziehen. Insbesondere, wenn der Promille-Wert bei über 1,6 liegt, können schwerwiegende Konsequenzen wie Führerscheinentzug und Geldstrafen drohen. Insbesondere für Berufskraftfahrer kann eine solche Strafe erhebliche Konsequenzen haben. 

    Sind Sie sich sicher, dass Sie mehr als 1,6 Promille intus haben, können Sie das “Pusten” bei einer Kontrolle ablehnen und eine Blutuntersuchung fordern. Bis zur Untersuchung vergeht nicht nur Zeit, in der die Blutalkoholkonzentration sinkt, diese ist auch genauer. Bedenken Sie aber: Für die Blutuntersuchung müssen Sie mit auf die Wache kommen und dort ggf. auf einen Arzt warten, der nachts nicht zugegen ist. 

    In jedem Fall sollten Sie bei einer Polizeikontrolle und einem Vorwurf der Trunkenheitsfahrt schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Darüber hinaus sollten Sie den Beamten gegenüber höflich und kooperativ verhalten, um nicht noch weitere Schwierigkeiten zu begehen. Machen Sie darüber hinaus keine Aussage bei der Polizei und gestehen Sie sich kein falsches Verhalten ein. Wird Ihnen ein Strafbefehl zugestellt, mit dem Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie sich ebenfalls schnellstmöglich an unsere erfahrenen Strafverteidiger wenden. Wir prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist und beraten Sie umfassend.

    Durch die kurze Frist, erwähnen Sie bei der Kontaktaufnahme unbedingt, dass es sich um einen Strafbefehl handelt!

    Notieren Sie gerne unsere Notfallnummern, damit wir Sie rechtlich beraten und unterstützen können, wenn es einmal zu einer solchen Situation kommt.

    24h-Notfalltelefon:

    Egal wie Ihre individuelle Situation aussieht, melden Sie sich bei uns und wir finden gemeinsam eine Lösung!