Die meisten Menschen gehen davon aus, dass ein Ermittlungsverfahren automatisch in einer Anklage und einem Gerichtsverfahren mit Urteil endet – doch das ist längst nicht immer der Fall. Bei kleineren Delikten bzw. geringem Strafmaß setzt die Staatsanwaltschaft häufig auf den Strafbefehl.
Das soll nicht nur die Gerichte entlasten, sondern allgemein Zeit und Ressourcen sparen – auch die des Beschuldigten. Doch was ist, wenn die Verkürzung des Verfahrens zu ungerechten Ergebnissen führt und zum Beispiel Unschuldige belastet? Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns in diesem Beitrag.
Sie werden einer Straftat beschuldigt oder haben bereits einen Strafbefehl erhalten? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Fall. Wir helfen Ihnen dabei, das beste Ergebnis in Ihrem Strafverfahren zu erzielen. Durch unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf Strafrecht entwickeln wir gemeinsam eine effektive Verteidigung und stehen Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.
Was ist ein Strafbefehl?
In unserer Vorstellung läuft ein Strafverfahren in der Regel folgendermaßen ab: Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, es wird eine Anklage erhoben und vor Gericht mündlich über einen Fall verhandelt, bevor ein Urteil gesprochen wird. Das entspricht jedoch nicht immer der Realität.
Bei sogenannten Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe vonweniger als einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden, kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen (§§ 407 ff. StPO). Das soll die Gerichte entlasten und lange, aufwändige Gerichtsverfahren umgehen. Bei einem Strafbefehl entscheidet ein Richter anhand der Aktenlage, wie der Fall zu entscheiden und welche Strafe zu verhängen ist.
Bei welchen Delikten kann ein Strafbefehl erlassen werden?
Der Strafbefehl wird ausschließlich bei Delikten erlassen, bei denen eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten ist. Das sind meist Delikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder auch fahrlässige Körperverletzung. Schwerwiegendere Delikte wie Vergewaltigung oder Tötungsdelikte werden hingegen grundsätzlich mündlich verhandelt und in einer Hauptverhandlung vor einem Gericht entschieden.
Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen
Nicht immer ist ein Strafbefehl gerecht oder juristisch richtig. Es können sowohl formelle Fehler enthalten sein als auch falsche Vorwürfe erhoben werden. Gerade deshalb, weil der Richter anhand der bloßen Akte entscheidet, können Informationen fehlen oder ein falsches Bild entstehen. Auch Unschuldige können einen Strafbefehl erhalten. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, Einspruch einzulegen (§ 410 StPO). Dazu genügt ein formloses Schreiben an das zuständige Amtsgericht, das eigenhändig unterschrieben ist.
Achtung: Für einen solchen Einspruch bleiben nur 2 Wochen ab Erhalt des Strafbefehls. Wenden Sie sich deshalb schnellstmöglich an einen Anwalt, wenn Sie Einspruch einlegen möchten und besprechen Sie die Möglichkeiten, Chancen und Risiken eines Einspruchs.
Was passiert nach dem Einspruch?
Einspruch kann auf verschiedene Arten eingelegt werden. Zum einen gibt es den beschränkten Einspruch. Dieser greift lediglich die Höhe der Strafe an (z. B. die Höhe oder Anzahl der verhängten Tagessätze). Ein beschränkter Einspruch führt dazu, dass das zuständige Gericht die Strafe noch einmal prüft und unter Umständen anpasst. Der geänderte Strafbefehl wird dann erneut zugestellt.
Wird der Strafbefehl in Gänze angegriffen, weil sich die Beschuldigten für unschuldig halten, kommt es dann doch zu einer mündlichen Hauptverhandlung, die den gesamten Fall noch einmal verhandelt und ein Urteil fällt. Dies verursacht jedoch auch höhere Kosten, über die sich Beschuldigte bewusst sein sollten.
Wann sollte ich Einspruch einlegen – und wann besser nicht?
Wann ein Einspruch sinnvoll ist, ist immer vom Einzelfall abhängig und muss genau geprüft werden. Wichtig zu wissen ist, dass ein Einspruch die Strafe auch verschärfen kann bzw. sich herausstellen kann, dass weitere schwerwiegende Delikte vorliegen. Ein Einspruch birgt daher auch Risiken. Ist die Beweislast also erdrückend, kann der Strafbefehl möglicherweise einfach hingenommen werden. Solche wichtigen Entscheidungen besprechen Sie allerdings am besten vorab mit einem erfahrenen und spezialisierten Anwalt im Strafrecht.
Sind Sie als Beschuldigter jedoch unschuldig oder können Sie die finanzielle Belastung der verhängten Strafe nicht tragen, kann ein (beschränkter) Einspruch dazu führen, dass ein gerechteres Urteil zustande kommt oder ein Freispruch erreicht wird. Das kann im Einzelfall durch entsprechende Belege oder Beweismittel erreicht werden.
Sie möchten Einspruch einlegen? Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Brauche ich einen Anwalt für einen Einspruch?
Grundsätzlich ist es möglich, ohne Anwalt einen Einspruch zu verfassen und an das Amtsgericht zu versenden. Beschuldigte sind nicht verpflichtet, einen Anwalt für diese Kommunikation zu mandatieren. Auch ein Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht unterliegt nicht dem Anwaltszwang.
Allerdings ist es meist nicht ratsam, im Alleingang Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen, ohne vorher einen Strafverteidiger gesprochen zu haben. Denn ein Strafbefehl kann die Strafe auch verschärfen und zum Beispiel auch zu einer Haftstrafe führen. Daher ist dringend zu raten, einen Anwalt zur Rate zu ziehen, der sich Ihrem Fall annimmt. Dieser kann prüfen, ob ein Einspruch im konkreten Fall sinnvoll erscheint, ob dieser beschränkt werden sollte oder ob ein Hinnehmen der verhängten Strafe besser wäre.
Achtung: Für einen solchen Einspruch bleiben nur 2 Wochen ab Erhalt des Strafbefehls. Wenden Sie sich deshalb schnellstmöglich an einen Anwalt, wenn Sie Einspruch einlegen möchten und besprechen Sie die Möglichkeiten, Chancen und Risiken eines Einspruchs.
Strafbefehl erhalten? So kann ein Anwalt Sie unterstützen
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Spätestens jedoch, wenn Betroffene einen Strafbefehl erhalten haben und sich dagegen zur Wehr setzen möchten, ist anwaltliche Unterstützung dringend geboten.
Wir prüfen gemeinsam, ob ein Einspruch sinnvoll erscheint und wie Chancen und Risiken zu werten sind. Je nach Ergebnis legen wir dann (beschränkten) Einspruch ein und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten. Dazu zählt insbesondere das Sammeln von Belegen und Beweisen, Beantragen von Akteneinsicht und professionelle Verteidigung im Gerichtsverfahren. So stellen Sie sicher, dass der Einspruch auch tatsächlich zu Ihren Gunsten entschieden wird und eine Strafverschärfung vermieden wird.
Auch nachdem bereits Einspruch eingelegt wurde, ist eine anwaltliche Unterstützung und Prüfung immer noch sinnvoll. Nicht nur für eine mögliche Verteidigung bei einem Gerichtsverfahren, ein Einspruch kann auch immer noch zurückgenommen werden, wenn die Risiken und Kosten die Erfolgschancen überwiegen. Dazu bedarf es jedoch einer juristischen Prüfung der Sachlage. Wenden Sie sich deshalb nicht allein an die Ermittlungsbehörden oder das Gericht und kontaktieren Sie einen Anwalt, wenn von staatlicher Seite eine Kontaktaufnahme erfolgt (z. B. eine Vorladung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft). Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.
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