Eine Körperverletzung zu erleiden, kann nicht nur körperliche, sondern auch psychische Folgen bei den Geschädigten hervorrufen. In vielen Fällen schafft ein Ermittlungsverfahren bzw. die strafrechtliche Verurteilung der anderen Person aber keine Gerechtigkeit für die Opfer. Aus diesem Grund sieht das Zivilrecht Schmerzensgeld für Geschädigte vor.
Auch wenn Geld den erlittenen Schmerz einer Körperverletzung nicht ungeschehen machen kann, soll durch die Zahlung von Schmerzensgeld dennoch ein wenig Genugtuung für die Geschädigten erreicht werden. Doch was sieht unser Rechtssystem für eine Körperverletzung an finanzieller Entschädigung vor? Und wie können Geschädigte Schmerzensgeld geltend machen? Unsere Kanzlei für Strafrecht klärt auf.
Sie wurden Geschädigter einer Straftat? Durch unsere jahrelange Erfahrung vertreten wir Sie gern in der Nebenklage oder unterstützen Sie bei einem Ermittlungsverfahren gegen den Täter. Gerne beraten wir Sie auch zu Ihren Aussichten auf Schmerzensgeld und stehen Ihnen bei der Durchsetzung zur Seite. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein Erstgespräch.
Wann gibt es Schmerzensgeld bei einer Körperverletzung?
Während Schadensersatz dazu dient, materielle Schäden wie einen Verdienstausfall zu entschädigen, soll Schmerzensgeld immaterielle Schäden aufwiegen. Dazu zählen insbesondere folgende Folgen der Tat: Erlittenes Leiden, körperliche Schmerzen, Gesundheitsschädigungen oder auch psychische Folgen.
Es müssen jedoch folgende Voraussetzungen vorliegen, um die Zahlung von Schmerzensgeld zu “rechtfertigen”:
- Der Täter handelte mit Vorsatz oder fahrlässig
- Es liegt eine Körperverletzung vor (unter Umständen sind im Zivilrecht auch psychische Misshandlungen umfasst, die vom Strafrecht nicht erfasst werden)
- Der erlittene immaterielle Schaden ist nicht unerheblich (der Schmerz eines blauen Flecks reicht zum Beispiel nicht)
Weil Schmerzensgeld ein zivilrechtlicher Anspruch ist, kann dieser auch unabhängig von einem Strafverfahren geltend gemacht werden. Es kann daher auch eine psychische Misshandlung zum Anspruch auf Schmerzensgeld führen.
Zusätzlich ist eine Körperverletzung nicht immer nur eine Handlung wie ein Schlag oder Tritt. Auch Anpöbeln oder Anspucken sowie ein misslungener Haarschnitt können unter Umständen eine Körperverletzung im rechtlichen Sinne darstellen.
So viel Schmerzensgeld können Opfer verlangen
Die Höhe des zu erwartenden Schmerzensgeldes hängt immer von der Art der Körperverletzung ab, sprich von der Schwere der Tat. Zusätzlich spielt auch die Schuld des Täters eine entscheidende Rolle. Denn nur wer verantwortlich für seine Tat ist, kann auch zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden.
Dabei kann je nach den Umständen des Einzelfalls das Schmerzensgeld anders ausfallen. Unterschiede können sich auch durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Täters ergeben.
Um Ihnen einen Einblick zu bieten, welche Summen Gerichte Geschädigten bereits gezahlt haben, hier einige Beispiele:
- Ohrfeige durch den Vorgesetzten: 800 Euro (LAG Köln, 2008)
- Bauch- und Organverletzungen: 20.000 Euro (LG Würzburg, 2015)
- Augenverletzung und Prellung: 17.500 Euro (LG Göttingen, 2003)
- Augenverletzung durch ein Messer: 25.000 Eur (LG Bochum, 2012)
- Depressionen, Schock und Panikattacken: 600 Euro (AG Düsseldorf, 2009)
- Oberarmamputation: 75.000 Euro (LG Lübeck, 2010)
- Querschnittslähmung: 255.000 Euro (LG Potsdam, 2000)
- HIV-Infektion: 153.000 Euro (LG Bonn, 1994)
- Erblindung: 260.000 Euro (LG Hanau, 1995)
Sie sehen, dass die Ergebnisse der Gerichte sehr unterschiedlich ausfallen können, auch wenn Taten vielleicht ähnlich sind oder uns zumindest so erscheinen. Es kommt daher immer auf die Einzelfallbetrachtung an. Eine genaue Prognose, wie viel Schmerzensgeld Sie erhalten werden, gibt es nicht.
Die Beispiele zeigen aber, dass auch psychische Folgen einer Tat oder eine Infektionskrankheit ein Grund für Schmerzensgeld sein können. Hier kommt es aber umso mehr auf die Beweisführung an, um belegen zu können, dass die Tathandlung der Auslöser für diese Folgen war. Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen und die Argumentation vor Gericht führen. Gerne übernehmen wir dies für Sie!
Schmerzensgeld-Forderung durchsetzen (H2)
Schmerzensgeld wird den Geschädigten nicht automatisch zugesprochen, Sie müssen dieses selbst einklagen. Die Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht von sich aus ermitteln und einen Prozess anstreben. Vielmehr müssen die Geschädigten tätig werden und einen Strafantrag bzw. eine Anzeige stellen, um Ermittlungen in Gang zu setzen. Das geht über mehrere Optionen: den Zivilprozess, den Strafprozess oder eine außergerichtliche Einigung.
Zivilprozess
Das Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche Forderung, weshalb der Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Körperverletzung eigentlich in einem Zivilprozess zu regeln ist. Das Ganze funktioniert auch ohne eigenen Strafprozess, denn das Zivilgericht kann und wird in der Regel eine eigene Beweiserhebung durchführen, um den Anspruch zu prüfen und die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen.
Allerdings kann der Zivilprozess scheitern und Sie zahlen die Kosten des Verfahrens. In einem Zivilprozess als “privates” Verfahren wird zudem ein Gerichtskostenvorschuss fällig: nur wenn Sie gewinnen, muss die Gegenseite zahlen. Andernfalls können die Kosten auch anders aufgeteilt werden.
Strafprozess
Deshalb empfiehlt sich ein vorheriges Strafverfahren, in dem das Vorliegen einer strafbaren Körperverletzung festgestellt wird. Im Strafverfahren wird die strafrechtliche Frage nach der Schuld des Täters an der Körperverletzung abgeurteilt. Dem Täter droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Es besteht die Möglichkeit, die zivilrechtliche Forderung auf Schmerzensgeld in das Urteil des Strafverfahrens mit aufzunehmen.
Das ist das sogenannte Adhäsionsverfahren. Damit entfällt ein zweiter langwieriger Prozess und es bleibt nur eine einmalige Beweisführung. Zudem wird das Verfahren bei einer Verurteilung vom Verurteilten getragen.
Außergerichtliche Einigung
Aber auch außergerichtlich kann eine Verhandlung über Schmerzensgeld erfolgen. Hier können Sie entweder selbst oder mit anwaltlicher Vertretung mit dem Täter verhandeln. So kann für den Täter ein Strafverfahren verhindert werden, was insbesondere ein Mehrfachtäter anstreben könnte, der möglicherweise hohe rechtliche Konsequenzen zu befürchten hat.
Bereiten Sie mit einem erfahrenen Anwalt eine realistische Verhandlungssumme vor und richten Sie die Forderung an die Gegenseite. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Beweise bei einer Körperverletzung
Unabhängig von der Verfahrensart auf dem Weg zum Schmerzensgeld ist die Beweisführung essenziell. Deshalb sollten Sie nach der Tat alle nötigen Dokumente sammeln, die Ihr Leiden konkretisieren, aber auch die Verantwortlichkeit des Täters belegen können.
Dazu zählen unter anderem
- die Stellungnahmen der Polizei,
- eine Kopie der Anzeige,
- Atteste und ärztliche oder psychologische Gutachten,
- Sachverständigengutachten,
- Zeugenaussagen oder
- andere Belege, die das Erlebte und die davongetragenen Schäden deutlich machen.
So können Sie beweisen, dass Sie ernsthafte Schäden erlitten haben, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen.
Was sollte ich bei einer erlittenen Körperverletzung tun? (H2)
Niemand kann das Ausmaß einer Körperverletzung erahnen, deshalb ist es gut zu wissen, wie Sie sich im Fall der Fälle verhalten sollten. Wie Sie nach der Tat vorgehen können, haben wir Ihnen kurz auf einen Blick zusammengefasst:
- Polizei rufen: Nach der Tat und bei konkreter Gefahr sollten Sie die Polizei kontaktieren. Helfen Sie auch anderen, die sich in Gefahr befinden, indem Sie den Notruf wählen.
- Anzeige erstatten: Ist die Polizei vor Ort oder kommt es zu einer Körperverletzung, sollten Sie Anzeige erstatten und Strafantrag stellen. Die Polizei wird dann auch den Schaden aufnehmen und ggf. sichtbare Verletzungen dokumentieren.
- Arzt aufsuchen: Ein Arzt sollte die Verletzungen dokumentieren, einschätzen und vor allem behandeln. Kommt es zu einem Prozess, kann die Akteneinsicht oder eine Zeugenaussage hilfreich sein. Auch eine Zweitmeinung kann nicht schaden.
- Zeugen kontaktieren: Gab es Zeugen der Tat? Dann sollen diese Ihnen ihre Geschehnisse schildern und dokumentieren. Fragen Sie auch bereits jetzt, ob Sie bereit zu einer Aussage wären.
- Schäden dokumentieren: Sammeln Sie Belege für alle Folgeschäden, inklusive der Kosten. Hilfreich ist außerdem eine Art Tagebuch, in dem Sie Ihre Schmerzen, Arztbesuche und Kosten sowie Belastungen schildern.
- Einen Anwalt kontaktieren: So früh wie möglich sollten Sie außerdem einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren. Wenn Sie mit Ihrer Gesundheit zu kämpfen haben, ist jede Belastung wie ein anstehendes Verfahren eine Belastung zu viel. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Heilung.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Verfahren!
Gerne beraten wir Sie umfassend zur Nebenklage, dem strafrechtlichen Verfahren und einem möglichen Adhäsionsverfahren. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein Erstgespräch.
Egal wie Ihre individuelle Situation aussieht, melden Sie sich bei uns und wir finden gemeinsam eine Lösung!