Lebenslange Freiheitsstrafe auf Bewährung – ist das möglich?

Inhaltsverzeichnis (aufklappen)

    Die mediale Aufmerksamkeit um Straftaten und die strafrechtlichen Sanktionen ist groß – insbesondere, wenn es um die lebenslange Freiheitsstrafe geht. Die lebenslange Freiheitsstrafe wird nämlich nur für schwere Verbrechen verhängt. 

    Aber auch die Diskussion um Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, ist in vielen Fällen hitzig und groß. Und oft trifft sie auch auf viel Unverständnis aus der Bevölkerung. Zudem stellen sich insbesondere Beschuldigte und Angeklagte viele rechtliche Fragen: Wann droht eine lebenslange Gefängnisstrafe? Wie lange dauert “lebenslang”? Kann auch eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden? Wir klären auf.

    Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt?

    Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere spezialisierten Strafverteidiger. Durch unsere jahrelange Erfahrung konnten wir schon unzähligen Mandanten zum Erfolg verhelfen. Dabei steht die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder eine besonders milde Strafe im Fokus unserer Arbeit – wir kümmern uns um Ihren individuellen Fall.

    Was bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe?

    Nach wie vor ist es sehr verbreitet zu glauben, eine lebenslange Haftstrafe sei „nur“ 15 Jahre lang und jeder Verurteilte könne nach diesen 15 Jahren wieder auf freien Fuß. Dabei handelt es sich jedoch um einen Irrglauben, der sich hartnäckig hält. 

    Die lebenslange Freiheitsstrafe ist dem Grunde nach auch ein Leben lang, wird also auf unbestimmte Zeit verhängt. Damit stellt sie die härteste Strafe dar, zu der es im deutschen Rechtsstaat kommen kann. Da die lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, besteht die allerdings für Betroffene die Hoffnung, dass sie nicht in vollem Umfang verbüßt werden muss. Dazu weiter unten mehr.

    Wann droht eine lebenslange Freiheitsstrafe?

    Im Strafgesetzbuch und Völkerstrafgesetzbuch gibt es einige Delikte, die zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht sind:

    Darüber hinaus gibt es Straftaten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bedroht sind. Dazu gehören:

    Dies ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Ob ein Straftatbestand einschlägig ist und welche Strafe zu erwarten ist, sollte immer ein Anwalt im Rahmen eines Erstgesprächs beurteilen.

    Was bedeutet Bewährung?

    Wenn eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, heißt das, dass der Angeklagte zwar zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, diese aber nicht antreten muss. Stattdessen muss oder kann er sich erst einmal „bewähren“. Der Verurteilte erhält also die Möglichkeit, über den Zeitraum der Freiheitsstrafe sein Verhalten zu ändern und nicht wieder straffällig zu werden.

    Verstößt er aber gegen die Bewährungsauflagen oder begeht eine weitere Straftat im Zeitraum der zur Bewährung ausgesetzten Strafe, kommt es zum Bewährungswiderruf und die Freiheitsstrafe muss doch im Vollzug verbüßt werden. Neu begangene Straftaten werden erneut abgeurteilt und führen im Zweifel zu einer weiteren bzw. längeren Freiheitsstrafe.

    Welche Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt?

    Voraussetzung für eine Bewährungsstrafe ist, dass die Freiheitsstrafe geringer ausfällt als 2 Jahre. Verhängt das entscheidende Gericht auf eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren, ist eine Bewährung nicht möglich – die Strafe muss dann auch im Gefängnis verbüßt werden (§ 56 StGB).

    Hinzu kommt, dass es für eine Bewährung auf die persönlichen Umstände des Angeklagten ankommt, er benötigt also eine „günstige Sozialprognose“. Eine solche liegt dann vor, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte das Urteil allein als ausreichende Warnung empfindet, um in Zukunft keine weiteren Straftaten zu begehen.

    Das Gericht beurteilt diese günstige Sozialprognose anhand folgender Kriterien:

    • Welche Wirkung hat die Bewährungsstrafe auf den Angeklagten?
    • Welche Persönlichkeit hat der Verurteilte?
    • Welches Vorleben und ggf. welche Vorstrafen hat der Verurteilte?
    • Unter welchen Umständen kam es zur Tat?
    • Wie war das Verhalten nach der Tat?
    • Wie ist die sonstige Lebenssituation des Verurteilten (Familie, Beruf etc.)?

    Das allein genügt aber lediglich bei einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten. Bei Strafen, die zwischen 6 Monaten und einem Jahr liegen, darf zusätzlich die Vollstreckung der Strafe nicht zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten sein. Das ist immer dann der Fall, wenn die Bewährung nicht gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger verstoßen oder ihren Glauben in den Rechtsstaat erschüttern würde.

    Kann eine lebenslange Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

    Eine lebenslange Haftstrafe ist keine zeitige Freiheitsstrafe, sondern wird lebenslänglich verhängt. Sie kann daher nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Urteil unter 2 Jahre lautet. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) bereits 1977 entschieden, dass auch ein Straftäter, der zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die Chance haben muss, einmal wieder freigelassen zu werden. Das gebiete die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG.

    Dieses BVerfG-Urteil hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber entschieden hat, dass Verurteilte nach mindestens 15 Jahren die Möglichkeit erhalten müssen, auf freien Fuß zu kommen (§ 57 a StGB), so wie es bei einer zeitigen Freiheitsstrafe der Fall wäre. Automatisch passiert dies jedoch nicht.

    Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird:

    • Mindestens 15 Jahre müssen verbüßt werden,
    • Die besondere Schwere der Schuld darf nicht die weitere Vollstreckung gebieten,
    • Die Sicherheit der Allgemeinheit nicht gefährdet wird und
    • Die verurteilte Person einwilligt.

    Wird bei der Verurteilung nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist die Strafaussetzung zur Bewährung also tatsächlich möglich. Die Zeit, in der Verurteilte dann auf Bewährung sind, beträgt 5 Jahre. In dieser Zeit dürfen sie sich also nichts zu Schulden kommen lassen.Mindestens 15 Jahre müssen jedoch trotzdem verbüßt werden, bis der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden kann – mit der umgangssprachlich bekannten Aussetzung zur Bewährung hat dies jedoch nichts zu tun. Die meisten lebenslänglich Verurteilten kommen nach ca. 17 Jahren wieder frei.

    Wann sollten sich Betroffene an einen Strafverteidiger wenden?

    Steht der Vorwurf einer Straftat im Raum, sollten sich Betroffene schnellstmöglich an einen Strafverteidiger wenden. Gerade bei Verbrechen, bei denen das Strafmaß über einem Jahr Freiheitsstrafe liegt, steht viel auf dem Spiel.

    Die Ermittlungsbehörden sind bei einer Anzeige gezwungen zu ermitteln. Dass sich der Vorwurf nach absehbarer Zeit wieder in Luft auflöst, ist daher ein Irrglaube. Besser sollten Beschuldigte die wertvolle Zeit nutzen, gemeinsam mit einem Strafverteidiger eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Schließlich geht es bei einer Verurteilung um viele kostbare Jahre Lebenszeit und die persönliche Freiheit.Aber auch die eigene Reputation leidet bereits unter dem Vorwurf einer Straftat. Um sich zu schützen, sollten Betroffene keinesfalls eine Aussage bei der Polizei machen. Denn dies kann schwerwiegende Folgen haben und auch zur eigenen Verurteilung beitragen. Der Gang zum Anwalt bleibt daher unverzichtbar.

    Kontaktieren Sie unsere Kanzlei daher gerne und jederzeit für ein persönliches Erstgespräch.

    Durch unsere langjährige Erfahrung und unsere spezialisierten Kenntnisse im Strafrecht konnten wir bereits viele Mandanten in scheinbar aussichtslosen Situationen erfolgreich vertreten. Wir stehen auf Ihrer Seite und unterstützen Sie in Ihrer persönlichen Situation. Kommen Sie auf uns zu – insbesondere im Notfall!