Rechte der Nebenklage: Das steht Betroffenen zu

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    In einem Strafverfahren liegt die Aufmerksamkeit meist überwiegend auf der beschuldigten Person – sie ist der Protagonist des Verfahrens. Betroffene von Straftaten können im Wege einer Nebenklage allerdings aktiv am Verfahren teilnehmen und ihre Sicht über die begangene Tat vor Gericht schildern. 

    So können Betroffene bestimmte Rechte ausüben, den Ausgang eines Verfahrens aktiv mitgestalten und dazu beitragen, dass die Wahrheit ermittelt wird. Was Sie bei einer Nebenklage erwartet, welche Rechte Ihnen zustehen und wann eine Nebenklage möglich und sinnvoll ist, erfahren Sie im folgenden Artikel.

    Sie möchten als Nebenkläger in einem Verfahren auftreten?

    Unsere Kanzlei hat jahrelange Erfahrung im Strafrecht und unterstützt unter anderem Betroffene bundesweit als Nebenkläger. Als Strafrechtsanwälte und Strafverteidiger stehen wir Ihnen stets vertraulich, professionell und kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns jederzeit für eine unverbindliche Erstberatung zu allen Schritten und Kosten.

    Was ist eine Nebenklage und welche Bedeutung hat sie im Strafverfahren?

    Die Nebenklage ist eine Klageform im Strafrecht und in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Durch sie sollen Opfer von Straftaten aktiv am Gerichtsverfahren teilnehmen können und als Verfahrensbeteiligte in den Strafprozess eingebunden werden.

    Im Regelfall treten Betroffene einer Straftat lediglich als Zeugen auf und können in diesem Fall keine Betroffenenrechte geltend machen. Sie haben bis auf ihre Zeugenaussage keinerlei Möglichkeiten, um als in ihren Rechten verletzte Person am Gerichtsverfahren teilzunehmen. Durch die Nebenklage ist es Betroffenen aber möglich, selbständige Verfahrensbeteiligte zu werden und als solche den Gerichtsprozess aktiv zu beeinflussen.

    Als Teil der Nebenklage haben sie einige Beteiligtenrechte, die es ihnen ermöglichen, den Ausgang des Verfahrens mitzubestimmen. Nebenklägern stehen unter anderem folgende Rechte im Strafprozess zu:

    • Anwesenheitsrecht: Sie dürfen bei der Verhandlung stets anwesend sein.
    • Recht auf Akteneinsicht: Sie können sich durch anwaltliche Hilfe über den Prozessverlauf sowie vorliegende Beweise informieren.
    • Antragsberechtigung: Sie haben das Recht, Beweisanträge zu stellen und somit relevante Informationen und Sachverhalte in den Gerichtsprozess einzubringen.
    • Fragerecht: Sie dürfen dem Beschuldigten sowie Zeugen aktiv Fragen stellen und somit zur Wahrheitsfindung beitragen.
    • Revisionsrecht: Sie können nach Urteilsfindung bestimmte Rechtsmittel wie zum Beispiel eine Revision einlegen.
    • Schließlich haben sie auch das Recht, eine Ausfertigung des Urteils zu erhalten.

    Die Nebenklage verfolgt also das Ziel, Betroffene im Verfahren besser zu stellen als einen einfachen Zeugen. Es ermöglicht Ihnen, der beschuldigten Person nicht nur als Opfer gegenüberzutreten, sondern als aktiver Prozessbeteiligter. Dies kann darüber hinaus auch bei der psychologischen Bewältigung der erlittenen Straftat helfen. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten im Strafprozess.

    Nebenklage: Bei welchen Straftaten ist eine Beteiligung am Strafverfahren möglich?

    Nicht bei jeder Straftat können Betroffene eine Nebenklage einreichen. Die Rechtsprechung erlaubt nur besonders schutzwürdigen Opfern, als Nebenkläger im Prozess aufzutreten.

    Wann Opfer besonders schutzwürdig sind, hängt von dem Delikt ab, welches der beschuldigten Person vorgeworfen wird. Erfasst sind dabei folgende Straftaten (§ 395 StPO):

    • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch
    • Versuchter Mord oder versuchter Totschlag
    • Vorsätzliche Körperverletzung (auch gefährliche oder schwere)
    • Aussetzung
    • Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat oder Geiselnahme
    • Nachstellung und Stalking
    • Verstoß gegen Kontaktverbote
    • Gewisse Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Urheberrecht

    Weiter unten führen wir die einzelnen Rechte und ihre Bedeutung näher aus. 

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend, vielmehr kann eine Nebenklage auch bei anderen Delikten erlaubt sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn besondere Umstände eine Nebenklage rechtfertigen, etwa bei schweren Folgen einer Straftat.

    Weitere Einzelheiten können wir gerne in einem persönlichen Gespräch besprechen, in dem wir Ihren individuellen Fall und die konkreten Umstände berücksichtigen. Kommen Sie für ein Erstgespräch jederzeit auf uns zu.

    Fakten-Check: Darf ein Anwalt mehrere Nebenkläger vertreten?

    In einem normalen Strafprozess darf ein Strafverteidiger immer nur einen Beschuldigten vertreten. Demgegenüber bietet die Nebenklage eine Ausnahme: Hier gibt es diese Einschränkung nicht. Ein Anwalt darf daher unproblematisch mehrere Nebenkläger gleichzeitig vertreten, das heißt, mehrere Betroffene können sich theoretisch vom gleichen Anwalt im gleichen Prozess vertreten lassen.

    Wie reicht man eine Nebenklage ein?

    Die Nebenklage kann in jedem Verfahrensstadium beantragt werden, auch schon im Ermittlungsverfahren. Sie kann grundsätzlich auch in jedem Verfahrensstadium wieder zurückgenommen werden.

    Um eine Nebenklage einzureichen, müssen Betroffene einen schriftlichen Antrag bei der Staatsanwaltschaft einreichen oder durch einen Anwalt einreichen lassen. Wurde bereits Anklage bei Gericht erhoben, muss der Antrag bei dem jeweiligen Gericht eingereicht werden. Nur im Jugendstrafrecht ist keine Nebenklage zulässig.

    Wann brauche ich als Nebenkläger einen Anwalt?

    Grundsätzlich dürfen Nebenkläger den Antrag für eine Nebenklage selbstständig bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft einreichen, eine Vertretung durch einen Anwalt ist grundsätzlich nicht notwendig, aber in den meisten Fällen sinnvoll.

    Viele Betroffene entscheiden sich bewusst dazu, sich vor Gericht anwaltlich vertreten zu lassen. Dies bringt viele Vorteile mit sich, da sogenannte „Opferanwälte“ jahrelange Erfahrung im Strafprozess mitbringen und sich bestens mit den einschlägigen Vorschriften im Strafrecht und den Betroffenenrechten auskennen.

    Hinzu kommt, dass einige wichtige Rechte, wie etwa Beweisanträge oder auch die Akteneinsicht im Regelfall nur durch einen Anwalt wahrgenommen werden können, nicht aber von den Betroffenen selbst. Aber auch die Wahrnehmung außergerichtlicher Interessen, wie etwa die Kommunikation mit der Presse oder die Kontaktaufnahme mit Opferschutzorganisationen oder psychologischer Betreuung können durch einen erfahrenen Anwalt erfolgen.

    Als erfahrene Anwälte im Strafrecht begleiten wir Betroffene bei allen Verfahrensschritten und während des gesamten Prozesses. Dazu zählen nicht nur die Erstattung von Strafanzeigen oder die Durchsetzung von Ansprüchen, sondern auch die Rechtsberatung über alle sinnvollen und möglichen Schritte. Kommen Sie für ein unverbindliches Erstgespräch jederzeit auf uns zu.

    Sie möchten als Nebenkläger auftreten? Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf, um mehr über die Rechtslage und Ihre Möglichkeiten zu erfahren. Wir unterstützen Sie gerne in jedem Stadium des Verfahrens bei Ihrer Nebenklage und der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Gerne beraten wir Sie auch, ob in Ihrem konkreten Fall eine Nebenklage möglich und sinnvoll ist.

    Rechte der Nebenklage: So können Sie aktiv am Strafverfahren teilnehmen

    Durch die Nebenklage erhalten Betroffene eine Reihe von Rechten, die sie zu selbständigen Prozessbeteiligten machen und die über ihre Aufgabe als Zeugen hinausgehen. Pflichten haben Nebenkläger jedoch keine, sie können frei entscheiden, ob und wie sie sich am Prozess beteiligen möchten. Durch die folgenden Rechte können Nebenkläger den Strafprozess aktiv mitgestalten.

    Anwesenheitsrecht von Nebenklägern

    Nebenkläger haben das Recht, für die gesamte Dauer des Verfahrens persönlich anwesend zu sein. Sie sitzen damit nicht wie Zuschauer hinten, sondern werden als aktiver Verfahrensteilnehmer neben der Staatsanwaltschaft platziert. Es gilt jedoch zu beachten, dass es taktischen sinnvoll sein kann, wenn Nebenkläger nicht der gesamten Hauptverhandlung beiwohnen, beispielsweise dann, wenn sie selbst als Zeuge aussagen sollen.

    Auch aus psychologischen Gründen kann es ratsam sein, Teilen der Hauptverhandlung nicht beizuwohnen. Ob und wann dies sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Das Anwesenheitsrecht der Nebenklage ist keinesfalls eine Pflicht und gestattet dem Nebenkläger daher auch, der Hauptverhandlung fernzubleiben, wenn er dies möchte.

    Beweisantragsrecht der Nebenklage

    Neben der bloßen Anwesenheit haben Nebenkläger auch das Recht, Beweisanträge zu stellen. Auf diese Weise kann die Nebenklage relevante Hinweise liefern und aktiv Einfluss auf die Beweisaufnahme im Strafprozess nehmen. Dieses Recht ist jedoch nicht uneingeschränkt möglich und auch nicht in allen Fällen sinnvoll.

    Ablehnung von Richtern und Sachverständigen

    Darüber hinaus hat der Nebenkläger das Recht, Richter und Sachverständige abzulehnen, wenn er diese für befangen hält. Erforderlich ist ein Antrag, der innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Gericht eingehen muss. Nach Ablauf dieser Frist können Anträge nicht mehr gehört werden und haben teils negative Folgen für den Nebenkläger.

    Akteneinsichtnahme der Nebenklage

    Nebenkläger und ihre Anwälte verfügen weiterhin über das Recht, Akteneinsicht zu beantragen. Dabei haben sie uneingeschränkten Zugangzu den aktuellen Ermittlungsständen und Ermittlungsergebnissen sowie zu den Vernehmungsniederschriften.

    Nebenklagerevision

    Nebenkläger können auch Rechtsmittel einreichen, wie etwa die Nebenklagerevision, auch Nebenklägerrevision genannt (§§ 395 ff. StPO). Das bedeutet, dass Nebenkläger versuchen, das gesprochene Urteil anzufechten, weil sie das Ergebnis nicht für richtig halten oder auf Prozessfehler hinweisen möchten. Dabei ist es jedoch wichtig, genaue Sachgründe zu nennen, die begründen, weshalb eine Revisionsinstanz das Urteil aufheben sollte.

    Darüber hinaus gibt es auch hier Fristen zu beachten, die bei der Einlegung der Revision oder anderer Rechtsmittel einzuhalten sind. Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine Wiedereinsetzung des Falles im Zweifel nicht mehr möglich.

    Schmerzensgeld und Schadenersatz

    Viele Betroffene haben gegen die beschuldigte Person auch einen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Ein solcher Anspruch ist allerdings meist in einem gesonderten Verfahren, einem Zivilprozess, geltend zu machen, da es sich hierbei um zivilrechtliche Ansprüche handelt.

    Tipp vom Anwalt: Strafprozess vor Zivilverfahren

    In einigen Ausnahmefällen kann ein Nebenkläger einen Schadensersatzanspruch bereits im Strafverfahren geltend machen, wodurch ein Zivilverfahren entbehrlich wird. Häufig ist es daher sinnvoll, zunächst ein Strafverfahren anzustreben. Das bringt folgende Vorteile mit sich:

    • Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten bei einer Verurteilung.
    • Das Gericht kann die Zahlungspflicht des Angeklagten mit in die Bewährungsunterlagen aufnehmen. Zahlt dieser nicht, droht ihm eine Freiheitsstrafe.
    • Der Strafprozess und das entsprechende Urteil erleichtern die Durchsetzung von weiteren Ansprüchen.

    Ein zweiter Prozess vor dem Zivilprozess wird im Idealfall ganz entbehrlich, was die Kosten für die Betroffenen reduziert, aber auch Zeit spart.

    Was kostet eine Nebenklage?

    Wird die Nebenklage durch den Betroffenen selbst erhoben, entstehen grundsätzlich keine Kosten. Die meisten Nebenkläger lassen sich jedoch anwaltlich vertreten, so dass sie die anfallenden Anwaltskosten zunächst sie selbst tragen müssen.

    Die Höhe der Kosten sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie dem zuständigen Gericht, der Anzahl und Dauer der Verhandlungstage, der Anzahl der vertretenen Opfer oder davon, ob zusätzlich noch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

    Darüber hinaus richtet sich die Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist damit vergleichbar mit den Kosten für einen Strafverteidiger. In vielen Fällen vereinbaren Betroffene allerdings eine individuelle Vergütung, die die gesetzlich festgelegten Sätze übersteigen kann. Über die Kosten für einen Anwalt können daher keine pauschalen Aussagen getroffen werden. Gerne informieren wir Sie transparent und unverbindlich über die Prozess- und Anwaltskosten in unserer Strafrechtskanzlei. 

    Gut zu wissen: Wird der Angeklagte verurteilt, kann der Nebenkläger die Anwaltskosten erstattet verlangen (§ 472 StPO). 

    Außerdem besteht in besonders schwerwiegenden Verbrechen die Möglichkeit, dem Opfer durch das Gericht einen Anwalt beizuordnen. In diesem Fall trägt die Staatskasse die Kosten für diesen Anwalt (§ 397a Abs. 1 StPO).

    Prozesskostenhilfe

    Wird kein Anwalt beigeordnet, können bedürftige Personen Prozesskostenhilfe beantragen.

    Die Prozesskostenhilfe unterstützt jene Betroffene, die nicht die Mittel haben, einen eigenen Anwalt zu bezahlen. Sie stellt sicher, dass Betroffene unabhängig von ihrer finanziellen Situation rechtliche Unterstützung erhalten, Ansprüche vor Gericht durchsetzen und somit zu ihrem Recht gelangen können. Hierfür ist ein Antrag beim zuständigen Gericht zu stellen, bei dem auch die Anklage erhoben wurde.

    Rechtschutzversicherung

    Hat der Nebenkläger eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel auch die Anwaltskosten für eine Nebenklage. Betroffene sollten hierzu jedoch genau die Versicherungspolice lesen, denn während beim aktiven Strafrechtsschutz meist alle Kosten abgedeckt werden, leisten nicht alle Versicherungen im passiven Fall vollumfänglich.

    Fazit

    Wer Opfer einer Straftat wurde, hat häufig ein berechtigtes Interesse daran, am Strafverfahren teilzunehmen und Gerechtigkeit sowie Genugtuung durch die Verurteilung des Beschuldigten zu erfahren. Über die Nebenklage bekommen Betroffene also einige Rechte und Möglichkeiten an die Hand, die weit über das hinaus gehen, was ihnen als Zeugen in einem solchen Prozess zustehen würde.

    Nicht immer ist die Wahrnehmung dieser Rechte jedoch sinnvoll und angebracht. Und auch wenn sie es sind, können sie meist nur durch das Beauftragen eines erfahrenen Rechtsanwaltes im Strafrecht vollständig ausgeschöpft werden. Dies betrifft zum Beispiel die Beantragung von Akteneinsicht und Beweisanträgen sowie die Wahrnehmung anderer prozessualer Rechte. 

    Eine weitere Aufgabe ist es, die Nebenkläger ideal auf den bevorstehenden Prozess vorzubereiten und sie dahingehend zu beraten, welche Rechte und Verhaltensweisen in ihrem individuellen Fall sinnvoll sind.

    Sie möchten vor Gericht auftreten und Nebenklage einreichen? In einem unverbindlichen Erstgespräch beraten wir Sie gerne in Ihrem individuellen Fall und den rechtlichen Möglichkeiten. Dabei ist es uns ein Anliegen, Sie möglichst gut bei dem bevorstehenden Prozess zu unterstützen und die beste Taktik für Sie und das Verfahren zu wählen. 

    Selbstverständlich klären wir Sie dabei auch transparent über die entstehenden Kosten und alle rechtlichen Schritte auf und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Erstgespräch.

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