Vorwurf der Vergewaltigung: Das sagt der Anwalt für Sexualstrafrecht

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    Nicht nur gesellschaftlich zählt die Vergewaltigung zu einem der schwersten Verbrechen, auch strafrechtlich kann eine Verurteilung wegen Vergewaltigung erhebliche Strafen nach sich ziehen.

    Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren hat der Vorwurf der Vergewaltigung auch erhebliche Auswirkungen auf das Berufs- und Privatleben und die Reputation von Beschuldigten. Ein Anwalt für Sexualstrafrecht kann Betroffene nicht nur rechtlich beraten, sondern auch vor Gericht sowie außergerichtlich vertreten und verteidigen. 

    Warum ist der Vorwurf der Vergewaltigung ernstzunehmen?

    Zunächst sollte jeder Vorwurf einer Straftat ernstgenommen werden, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Doch gerade der Straftatbestand der Vergewaltigung schließt viele Faktoren mit ein, die zu einer Verurteilung beitragen können. 

    Das liegt vor allem daran, dass die die Vergewaltigung das Selbstbestimmungsrecht verletzt und erheblich in das Leben der betroffenen Person eingreift. Nicht nur die Tat wird also bestraft, sondern auch das Leid, das die betroffene Person nach der Tat durchleben muss.

    Doch in vielen Fällen steht zu Unrecht ein Vorwurf der Vergewaltigung im Raum. Beschuldigte werden einer Tat bezichtigt, die sie nicht begangen haben. Problematisch ist dabei oftmals, dass es im Prozess Aussage gegen Aussage steht und es wenige bis gar keine Beweise gibt. Umso wichtiger ist es für Betroffene, sich frühestmöglich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, um sich gegen den Vorwurf zu wehren. 

    Was ist eine Vergewaltigung?

    Die Vergewaltigung beschreibt den Fall, dass eine Person mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder andere Geschlechtsverkehr ähnliche Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen (§ 177 Abs. 6 StGB).

    In diesem Paragrafen sind auch andere sexuelle Handlungen wie der sexuelle Übergriff oder sexuelle Nötigung geregelt. Eine Vergewaltigung liegt dabei vor, wenn die sexuellen Handlungen mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Es handelt sich bei der Vergewaltigung also um einen schweren Fall der sexuellen Nötigung.

    Bei der Vergewaltigung muss ein entgegenstehender Wille des Opfers, also der anderen betroffenen Person vorliegen. Seit der Strafrechtsreform 2017 sind die Voraussetzungen hierfür geringer geworden, weshalb die Strafbarkeitsgrenze schneller erreicht ist.

    Ob ein entgegenstehender Wille vorliegt, wird aus Sicht eines objektiven Dritten beurteilt. Immer dann, wenn objektiv zu erkennen ist, dass die andere Person mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist, liegt eine Vergewaltigung vor. Eindeutige Fälle sind zum Beispiel solche, bei denen die Person „Nein“ sagt oder sich körperlich zur Wehr setzt.

    Welche Strafe droht bei einer Vergewaltigung?

    Verurteilte müssen bei einer Vergewaltigung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren rechnen. In den meisten Fällen scheidet eine Bewährungsstrafe aus. Auch wenn 2 Jahre im Vergleich zu anderen Straftaten nicht viel erscheinen, sind die gesellschaftlichen Konsequenzen einer Verurteilung, wenn nicht sogar schon der Anschuldigung, meist gravierend.

    Vergewaltigung: Zu Unrecht beschuldigt – was nun?

    Einer der bekanntesten Fälle, in denen der Vorwurf der Vergewaltigung unzutreffend war, ist sicherlich der „Kachelmann-Prozess“. Dennoch kommt es in vielen Fällen trotz unwahrer Vorwürfe zu einer Verurteilung. Nicht zuletzt deshalb, weil auf den Ermittlungsbehörden und Gerichten ein großer öffentlicher Druck herrscht.

    Durch einen erfahrenen Anwalt kann etwa herausgefunden werden, was das Motiv des vermeintlichen Opfers für eine Falschbeschuldigung ist. Zudem spielen die Umstände des Einzelfalls eine Rolle. Auf dieser Basis kann eine umfassende Verteidigungsstrategie erarbeitet und auf den Prozess Einfluss genommen werden. 

    Eine erfolgreiche Strafverteidigung kann bei einer Beschuldigung zu einem Ausgang zugunsten des Beschuldigten führen. Auf diese Weise wird unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder ein Freispruch erreicht.

    Polizeiliche Vorladung: Wie sollten sich Betroffene verhalten?

    Bei dem Vorwurf der Vergewaltigung ist die Polizei auf die Aussagen der beiden Parteien angewiesen, da meist nicht viele Beweise vorliegen. Es ist daher für Betroffene besonders gefährlich, eine Aussage bei der Polizei zu tätigen, da sie sich in vielen Fällen schnell selbst belasten können.

    Es ist verständlich, dass gerade bei unzutreffenden Vorwürfen das Gefühl entsteht, die Situation aufklären und sich rechtfertigen zu müssen. Allerdings können juristische Laien die Lage nicht richtig einschätzen und am Ende zur eigenen Verurteilung beitragen, wenn sie sich bei der Polizei äußern. Auch Kontakt zur Geschädigten Person sollten Beschuldigte niemals aufnehmen.

    So gehen Sie am besten vor

    1. Bevor Sie auf die Vorladung eingehen, kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Anwalt im Sexualstrafrecht oder einen erfahrenen Strafverteidiger. Machen Sie keine unüberlegten Aussagen, sondern vermeiden Sie möglichst den Kontakt zu allen Strafverfolgungsbehörden.
    2. Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine polizeiliche Vorladung wahrzunehmen. Gehen Sie dennoch dorthin, können alle Aussagen, die Sie zu Protokoll geben, im weiteren Verlauf gegen Sie verwendet werden. 
    3. Sie haben jederzeit das Recht, einen Anwalt zu sprechen – auch schon während den Ermittlungen. Die Polizei darf Sie nicht unter Druck befragen, solange Ihr Anwalt nicht erschienen ist. Sie muss Ihnen zudem die Möglichkeit geben, einen Anwalt zu kontaktieren (z.B. Telefonliste). 
    4. Sind Sie nicht erschienen, wird Ihr Anwalt die Vernehmung für Sie absagen und zunächst Akteneinsicht beantragen, um sich einen Eindruck von der Beweislage zu verschaffen. Hier erfahren Sie auch, welche Beweise gegen Sie vorliegen bzw. die der Stand der Ermittlungen ist.
    5. Nach Sichtung der Akten können Sie gemeinsam entscheiden, was die beste Strategie in dem individuellen Fall ist. Ob dann eine Aussage bei der Polizei erfolgen sollte, muss individuell entschieden werden.
    6. Bei Hausdurchsuchungen verhalten Sie sich möglichst ruhig und zeigen Sie sich kooperativ, aber geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus. Speichern Sie sich unsere Notfallnummer für einen solchen Fall vorsorglich ab.

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    Fazit

    Seit der Strafrechtsreform im Jahre 2017 ist es viel leichter, jemanden wegen einer Vergewaltigung anzuzeigen. Allerdings ist dies mit erheblichen Konsequenzen für beschuldigte Personen verbunden. Eine Beschuldigung sollte daher niemals auf die leichte Schulter genommen werden.

    Es drohen nicht nur sensible Freiheitsstrafen, sondern auch die eigene Reputation und die Beziehung zu geliebten Menschen steht auf dem Spiel. Im Zweifel sollten Betroffene sich daher niemals allein bei der Polizei äußern und den Kontakt zu betroffenen Personen vermeiden. 

    Eine frühzeitige Strafverteidigung kann dabei helfen, einen Freispruch, eine Strafmilderung oder die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

    Wenn Sie der Vergewaltigung beschuldigt werden, sollten Sie sich schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt im Sexualstrafrecht aufsuchen und sich in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Ein solcher kann frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um den Vorwurf aus der Welt zu räumen und die eigene Reputation zu schützen.

    Gerne beraten wir Sie umfassend im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs.

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