Strafverteidiger sind Anwälte im Bereich des Strafrechts und verteidigen ihre Mandanten während des
Dass ein Strafverteidiger Geld kostet, ist jedem bewusst, der einen solchen aufsucht und beauftragen möchte. Dabei ist es häufig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten abhängig, welchen Strafverteidiger man sich leisten kann – und welchen nicht.
Zurecht stellen sich Betroffene die Frage: Was kostet ein guter Strafverteidiger? Und kann ich mir professionelle Strafverteidigung leisten? – Mit welchen Kosten Sie bei einer Strafverteidigung rechnen müssen und welche Finanzierungsmöglichkeiten Ihnen dabei offenstehen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Strafverteidigung: Wie werden die Kosten festgelegt?
Sie haben erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird oder stehen kurz vor einer Anklage? Es hat sich bewährt, möglichst früh im Strafprozess einen guten Anwalt zu beauftragen, um Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können. Warum eine Strafverteidigung in den meisten Fällen sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Zunächst möchten Betroffene allerdings wissen, welche Kosten eine Mandatierung mit sich bringt. Wichtig ist dabei auch zu erfahren, wie der jeweilige Strafverteidiger abrechnet – hier gibt es nämlich verschiedene Möglichkeiten:
Was darf ein Strafverteidiger kosten?
In Deutschland sind Anwaltsgebühren gesetzlich festgelegt. Das bedeutet, dass bei einem Anwaltsvertrag die vorgesehenen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) anfallen, wenn kein vereinbartes Honorar vorliegt.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber nicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen Vorrang haben. Im Gegenteil: Individuelle Vereinbarungen sind in der Strafverteidigung nicht die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel. Das RVG bildet nur die Grundlage, auf dem viele Strafverteidiger und andere Anwälte ihre Gebühren festlegen.
Kosten für Strafverteidigung: Was sagt das Gesetz?
Das RVG regelt eine Vielzahl von Gebühren für die verschiedensten Fälle, weshalb es nicht möglich ist, pauschale Aussagen zu treffen. Die Kosten sind immer abhängig von dem jeweiligen Fall und den Umständen, die damit einhergehen.
Beispielrechnung
Um die Kosten für einen Strafverteidiger beispielhaft aufzuzeigen, haben wir im Folgenden eine Übersicht aufgestellt. Dabei sind wir von einer Strafverteidigung vor dem Amtsgericht für nur einen Verhandlungstag bei einem nicht inhaftierten Mandanten ausgegangen. Zugrunde gelegt wird ein mittlerer Schwierigkeitsgrad.
Grundgebühr: 220 – max. 396 Euro
Verfahrensgebühr im Vorverfahren: 240 – max. 319 Euro
Verfahrensgebühr im Hauptverfahren: 240 – max. 319 Euro
Verteidigung in einem Verhandlungstermin: 275 – max. 528 Euro
Postpauschale: 20 Euro (fällt zweimal an, daher 40 Euro insgesamt)
Hinzu kommt die Umsatzsteuer, die jeweils in der Rechnung ausgewiesen und für jede Leistung zusätzlich abgerechnet werden muss. Die Summe kann je nach Fall variieren und dient lediglich zur Orientierung. Wird etwa das Verfahren eingestellt, entfällt die Verhandlungsgebühr. Bei einem Mandanten, der in Haft sitzt, gelten zudem andere Regelungen.
Gesetzliche Gebühren sind nicht in Stein gemeißelt, sondern können durch die jeweiligen Anwälte (wenn keine Pflichtverteidigung vorliegt) angepasst werden. Dafür steht ihnen ein gewisser Spielraum zu. Neben der eigenen Einschätzung spielt auch eine Rolle, wie der Schwierigkeitsgrad und die Bedeutung des Falls zu beurteilen sind.
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Was kostet Pflichtverteidigung?
Wer sich keinen Anwalt leisten kann, hat im Falle einer notwendigen Verteidigung Anspruch auf einen Anwalt als Pflichtverteidiger. Bei notwendiger Verteidigung werden komplexe oder schwere Fälle verhandelt, weshalb es zwingend erforderlich ist, dass die beschuldigte Person von einem Anwalt verteidigt wird. Er darf sich in diesem Fall nicht selbst verteidigen.
Welche Fälle unter die notwendige Verteidigung fallen, ist in § 140 der Strafprozessordnung geregelt.
Wird ein Anwalt als Pflichtverteidiger tätig, wird dieser zunächst von der Staatskasse bezahlt. Allerdings versucht der Staat nach Abschluss des Verfahrens, die Kosten beim Verurteilten einzutreiben. Wird der Beschuldigte hingegen freigesprochen, entfallen die Kosten für ihn und werden sodann endgültig von der Staatskasse getragen.
Eine Pflichtverteidigung ersetzt dabei die Prozesskostenhilfe, die es im Strafrecht etwa für die Opferseite gibt. Für beschuldigte Personen besteht demnach keine Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Im Gegensatz zur Wahlverteidigung sieht das RVG bei notwendiger Verteidigung keine Rahmengebühren, sondern feste Gebühren vor, die weit unterhalb derer liegen, die ein Wahlverteidiger verlangen darf oder muss.
Gehen wir von demselben Beispiel wie oben aus, also einer Verhandlung vor dem Amtsgericht mit nur einem Termin und einem nicht inhaftierten Mandanten, fallen folgende Kosten an:
- Grundgebühr: 176 Euro
- Verfahrensgebühr im Vorverfahren: 145 Euro
- Verfahrensgebühr im Hauptverfahren: 145 Euro
- Terminsgebühr: 242 Euro
- Postpauschale: 20 Euro (fällt zweimal an, daher 40 Euro insgesamt)
Warum braucht es eine Honorarvereinbarung?
Die gesetzlichen Gebühren gelten für den Fall, dass nichts anderes zwischen Anwalt und Mandant vereinbart wurde. Der Großteil der Strafverteidiger trifft jedoch eine eigene und individuelle Honorarvereinbarung, in der entweder ein Stundensatz oder pauschale Vergütung festgelegt werden. Auch eine Kombination ist möglich und erlaubt.
Eine Honorarvereinbarung wird von vielen Anwälten im Strafrecht bevorzugt, weil das Gesetz keine Unterscheidung zwischen einfachen und schwierigen Verhandlungen macht. Hat ein Anwalt jedoch eine Ermittlungsakte von vielen hundert Seiten vor sich, möchte er verständlicherweise, dass ihm die Arbeitszeit, die er für eine gute Verteidigung benötigt, auch entsprechend vergütet wird.
Ein spezialisierter Strafverteidiger kann wesentlich mehr verlangen als ein erfahrener Anwalt im Strafrecht ohne Spezialisierung. Dabei dienen die gesetzlichen Gebühren häufig als Mindestgrenzen, die von Anwälten nicht unterschritten werden.
Viele Rechtsanwälte bieten aber eine kostenlose Erstberatung oder eine Ratenzahlung an, um ihren Mandanten finanziell entgegenzukommen. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über unsere Konditionen.
Neben der Aufarbeitung des Falles sind Anwälte im Strafrecht auch mit der Sichtung von beschlagnahmten Gegenständen oder der Besprechung mit Mandanten, Behörden und weiteren Beteiligten beschäftigt. Gerade in komplexen Verfahren müssen Strafverteidiger sorgfältig arbeiten, um entlastende Beweise zu finden und nach erfolgter Akteneinsicht eine erfolgversprechende Strategie zu erarbeiten.
Was kosten Fachanwälte im Strafrecht?
Nicht jeder Rechtsanwalt für Strafrecht, der ein hohes Honorar verlangt, ist dadurch auch automatisch sein Geld wert. Es ist also meist nicht sinnvoll, den teuersten Strafverteidiger zu beauftragen, in der Hoffnung, damit auch den besten an seiner Seite zu haben. Vielmehr kommt es auf die Spezialisierung, die Erfahrung und das tatsächliche Können des Anwalts an.
Auf der anderen Seite dürfen Mandanten auch nicht vor davor zurückschrecken, je nach finanzieller Möglichkeit etwas mehr für eine Verteidigung zu bezahlen und dafür einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt für Strafrecht zu mandatieren. Wichtig ist insbesondere die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant: Wurden die anfallenden Kosten von vornherein klar kommuniziert? Wie aufwändig und komplex ist der Fall?
Woran erkenne ich einen spezialisierten Anwalt?
Anwälte mit einer Spezialisierung erkennen Sie an dem Fachanwaltstitel. Wer sich Fachanwalt für Strafrecht nennen darf, hat seine Kenntnisse im Strafrecht vertieft und sich einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht und einer besonderen Prüfung unterzogen.
In den meisten Fällen verfügen spezialisierte Strafverteidiger über tiefgreifende Erfahrungen auf Ihrem Rechtsgebiet – kurz: Sie sind Experten, wenn es um strafrechtliche Fragen geht.
Ein Fachanwalt für Strafrecht hat nicht nur Zeit und Geld in seine Ausbildung investiert, sondern muss sich auch in seiner Fachrichtung stetig weiterbilden. Zudem verfügen spezialisierte Strafverteidiger meist über jahrelange Erfahrung auf ihrem Gebiet und wissen, worauf es innerhalb der Strafverteidigung ankommt. Wer also einen Fachanwalt für Strafrecht in einem bestimmten Rechtsgebiet beauftragen möchte, sollte auch bereit sein, für diese Spezialisierung zu bezahlen.
Fazit
Was ein guter Strafverteidiger kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer einen guten Strafverteidiger sucht, sollten sich bewusst sein, dass dieser unter Umständen sein Honorar individuell festlegt. Je nach Zeitaufwand und Schwierigkeit des konkreten Falles können die Kosten stark variieren.
Den teuersten Anwalt der Stadt oder des Landes zu mandatieren, bedeutet allerdings nicht, dass der Fall automatisch gewonnen ist. Mandanten sollten daher immer abwägen, um welches Delikt es geht, wie hoch der Zeitaufwand ist, welche Strafen ihnen drohen und welche Spezialisierung ein Anwalt unter Umständen benötigt, um sie bestmöglich vertreten zu können.
Sie haben weitere Fragen oder suchen einen erfahrenen Strafverteidiger? Gemeinsam finden wir eine Lösung! Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für eine persönliche Erstberatung.