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Sexualstrafrecht

Besitz, Verbreitung oder Herstellung kinderpornographisches Material

Sie werden des Besitzes, Verbreitung oder Erstellung kinderpornographischen Materials beschuldigt? Dann können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Rosentreter & Scholz: Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht in Köln

Der Vorwurf einer Sexualstraftat ist für die beschuldigte Person eine besonders sensible und oftmals heikle Angelegenheit. Auch wenn die Schuld nicht feststeht und am Ende auch nicht festgestellt wird, werden Intim- und Privatsphäre stark berührt. Dies führt nicht selten dazu, dass Beschuldigte sich aus Schamgefühl - vor allem ihren eigenen Familienangehörigen, Freunden und Bekannten gegenüber - sehr schwer tun, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht zu konsultieren.

Welche Vergehen fallen unter das Sexualstrafrecht?

Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält Vorschriften unter anderem zu folgenden Straftaten im Bereich Sexualstrafrecht:

  • sexueller Missbrauch allgemein, von Kindern und Minderjährigen, Schutzbefohlenen etc.
  • sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung
  • exhibitionistische Handlungen
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • Erwerb, Besitz und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften
  • Zwangsprostitution

Für all diese Taten sieht das Sexualstrafrecht je nach Schwere empfindlich hohe Freiheitsstrafen vor, die zum Teil noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen.

Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht in Köln - Wir sind für Sie da

Wenn gegen Sie eine Beschuldigung im Zusammenhang mit dem Sexualstrafrecht vorliegt, sollten Sie - wie bereits eindringlich geschildert - unverzüglich einen auf diesem Gebiet kompetenten und erfahrenen Anwalt beauftragen. Die Anwälte der Kanzlei Rosentreter & Scholz aus Köln sind ausschließlich auf die verschiedenen Bereiche des Strafrechts spezialisiert und unterstützen Sie nach bestem Wissen und Gewissen bei Anklagen im Bereich Sexualstrafrecht.

“Ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten steht dabei unbedingt im Vordergrund. Wir vertreten nicht nur Ihre rein juristischen Interessen, sondern suchen auch immer nach einer optimalen und wirtschaftlich effizienten Lösung für Sie und setzen diese durch.”

Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht in Köln ist in Notfällen 24h erreichbar:

Egal wie Ihre individuelle Situation aussieht, melden Sie sich bei uns und wir finden gemeinsam eine Lösung!

Ohne spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht beschuldigt? Schweigen Sie!

Wenn Sie persönlich beschuldigt werden oder auch Familienangehöriger eines Beschuldigten sind, der wegen sexueller Nötigung, sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder eines anderen Delikts aus dem Bereich Sexualstrafrecht angezeigt wird, schweigen Sie unbedingt zu den Vorwürfen, bevor Sie nicht mit uns Kontakt aufgenommen und gesprochen haben.

Sie sollten Ihre Situation und Lage definitiv nicht unterschätzen. Bei den meisten Beschuldigten ist es ein normaler Reflex, sich auf irgendeine Weise zu erklären, ganz gleich, ob sie nun wirklich schuldig oder unschuldig sind. Dahinter steckt der Wunsch oder auch das Vertrauen, dass die Vorwürfe nicht akzeptiert und somit fallen gelassen werden. Gerade bei Sexualdelikten hat ein solches Vorgehen nur selten Erfolg. Hier gilt es, jeden Fall individuell zu betrachten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Eine umfassende Akteneinsicht durch den Verteidiger und ein ausführliches Gespräch mit dem Mandanten sollten immer die ersten Schritte sein.

Machen Sie also als Beschuldigter von Ihren Rechten Gebrauch zu schweigen. Schweigen Sie bei einer polizeilichen Vernehmung und schalten Sie unverzüglich einen Strafverteidiger ein. Gleiches gilt für alle Familienangehörigen, die gemäß § 52 der Strafprozessordnung (StPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Darunter fallen Verlobte, Ehegatten und Lebenspartner (auch wenn Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr bestehen) sowie in gerader Linie verwandte und verschwägerte Personen, Verwandte in der Seitenlinie bis zum dritten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad.

Schalten Sie frühzeitig einen Anwalt für Sexualstrafrecht ein!

Wie bei anderen Vorwürfen einer Straftat ist es aber auch in solchen Fällen extrem wichtig, bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens einen versierten Anwalt einzuschalten. Denn dieser verfügt über zahlreiche Instrumente, um die Aussagen des vermeintlichen Opfers zu prüfen und mit seiner Beurteilung eventuell so weit auf die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft einzuwirken, dass es erst gar nicht zu einer Anklage und einem öffentlichen Gerichtsverfahren kommt.

Unsere Erfahrung als Anwalt für Sexualstrafrecht zeigt, dass der Vorwurf eines Sexualdelikts für den Beschuldigten eine extreme Belastung darstellt und sehr oft existenzielle Kollateralschäden hervorruft. Gerade bei angeblichen Verstößen gegen das Sexualstrafrecht kommt es sehr schnell zu Vorverurteilungen, zu großer Empörung in der näheren Umgebung des Beschuldigten und - je nach seiner gesellschaftlichen Stellung - auch in der breiten Öffentlichkeit. Sie kennen sicher derartige Fälle aus der Vergangenheit, ohne dass hier Namen genannt werden müssen, die in den Medien und ihrer Berichterstattung großen Nachhall fanden. Zur moralischen Empörung und emotional aufgeladenen Stimmung kommt noch der Bruch mit nächsten Familienangehörigen oder das Ende von beruflichen Karrieren hinzu. Oft ist beides auch nach einer später gerichtlich festgestellten Unschuld nicht wiederherzustellen.

Sollten Sie betroffen sein, benötigen Sie einen Strafverteidiger, der in diesem Rechtsgebiet über ein herausragendes taktisches, aber auch psychologisches Geschick verfügt. Falls erforderlich, sollte er auch eine große Konfliktbereitschaft mitbringen, um die Interessen und Belange seines Mandanten vorzutragen und durchzusetzen. Erfahrung, Know-how und Willenskraft des Anwalts im Sexualstrafrecht sind unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung.