Strafaussetzung zur Bewährung: Was Sie wissen müssen

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    Bei der Strafaussetzung zur Bewährung handelt es sich um eine rechtliche Möglichkeit, die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe unter bestimmten Voraussetzungen auszusetzen. Statt die Strafe direkt in einer Justizvollzugsanstalt zu verbüßen, erhält der Verurteilte die Chance, sich in einer Bewährungszeit zu bewähren und “auf freiem Fuß zu bleiben”.

    Im Rahmen einer Strafverteidigung stellt die Erreichung einer Strafe zur Bewährung häufig ein Ziel für die Verteidigungsstrategie dar. Nachfolgend werden die rechtlichen Bedingungen und Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung präzise erläutert.

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    Was bedeutet Strafaussetzung zur Bewährung?

    Die Strafaussetzung zur Bewährung ermöglicht es, eine verhängte Freiheitsstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht sofort zu vollstrecken. Statt eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt zu verbüßen, erhält der Verurteilte die Chance, sich innerhalb einer festgelegten Bewährungszeit straffrei zu verhalten.

    Dabei handelt es sich in der Regel um Strafen bis zu 2 Jahren, für die das Gericht eine positive Prognose abgeben muss, dass der Verurteilte in Zukunft keine Straftaten mehr begeht. Während der Bewährungszeit steht der Betroffene unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers und muss festgelegte Auflagen und Weisungen einhalten. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben oder erneute Straffälligkeit kann den Widerruf der Bewährung zur Folge haben, wodurch die Freiheitsstrafe doch vollstreckt wird.

    Wann bekommt man eine Bewährung?

    Das Strafgesetzbuch (StGB) legt fest, unter welchen Bedingungen eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Grundsätzlich ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden:

    • Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren: Nach § 56 StGB besteht die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren zur Bewährung auszusetzen, wenn besondere Umstände vorliegen. Dabei spielt insbesondere die Prognose eine entscheidende Rolle, ob der Verurteilte in der Lage ist, künftig straffrei zu leben.
    • Freiheitsstrafe über 2 Jahre: Eine längere Freiheitsstrafe kann nur in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt werden. Hier ist ein besonderes öffentliches Interesse zu beachten, das die Möglichkeit der Aussetzung erheblich einschränkt.

    Die Dauer der Bewährung wird vom Gericht festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Schwere der Straftat sowie der individuellen Situation des Verurteilten. Die Bewährungszeit dient dazu, die Wiedereingliederung des Verurteilten in die Gesellschaft zu fördern und ihn zu einem straffreien Leben anzuhalten.

    In dieser Zeit steht der Verurteilte unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers und muss bestimmte Auflagen und Weisungen erfüllen, die individuell vom Gericht festgelegt werden können. Diese können beispielsweise sein:

    • Regelmäßige Meldungen bei der Bewährungsstelle
    • Teilnahme an Therapie- oder Rehabilitationsmaßnahmen
    • Einhaltung eines Kontaktverbots zu bestimmten Personen

    Positive Sozialprognose

    Eine positive Sozialprognose ist eine Einschätzung des Gerichts, dass der Verurteilte in Zukunft keine weiteren Straftaten begehen wird und sich erfolgreich in die Gesellschaft eingliedern kann. Diese Prognose spielt eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung.

    Für eine positive Sozialprognose werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise das Verhalten des Verurteilten seit der Tat, seine persönlichen Lebensumstände, sein soziales Umfeld, seine berufliche Situation und seine Bereitschaft, Auflagen und Weisungen zu befolgen. Zeigt der Verurteilte Einsicht und besteht die Aussicht, dass er aus den gemachten Fehlern gelernt hat, ist eine positive Sozialprognose wahrscheinlicher. Fehlt diese, kann das Gericht die Bewährung verweigern und die Strafe muss in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt werden.

    Wer bekommt einen Bewährungshelfer bei Bewährung?

    Ein Bewährungshelfer wird in der Regel Personen zugeteilt, die eine Strafaussetzung zur Bewährung erhalten haben. Dies geschieht, um die Integration des Verurteilten in die Gesellschaft zu unterstützen und sicherzustellen, dass er die Auflagen und Weisungen, die ihm während der Bewährungszeit auferlegt wurden, einhält.

    Bewährungshelfer sind insbesondere für folgende Personengruppen zuständig:

    • Verurteilte mit Bewährungsstrafe: Personen unter 27 Jahren, die eine Freiheitsstrafe erhalten haben, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
    • Jugendliche und Heranwachsende: Auch junge Straftäter, die unter 21 Jahren sind, erhalten häufig einen Bewährungshelfer, um ihre Resozialisierung zu fördern.
    • Verurteilte mit besonderen Bedürfnissen: Personen, die aufgrund ihrer Lebensumstände, wie z.B. Drogenabhängigkeit oder psychischen Problemen, zusätzliche Unterstützung benötigen.

    Die Aufgabe des Bewährungshelfers ist es, den Verurteilten während der Bewährungszeit zu begleiten, ihm Hilfestellungen anzubieten und gegebenenfalls Konflikte zu lösen.

    Was passiert nach Ablauf der Bewährung?

    Wenn der Verurteilte die Bewährungsauflagen während der gesamten Bewährungszeit erfolgreich eingehalten hat und keine neuen Straftaten begangen wurden, erlischt die Strafe. Nach Ablauf der Bewährungszeit wird die Strafe aus dem Strafregister gelöscht, was bedeutet, dass der Verurteilte bei zukünftigen Strafregisterauszügen nicht mehr als vorbestraft erscheint.

    Der erfolgreiche Abschluss der Bewährungszeit kann sich positiv auf das persönliche und berufliche Leben des Verurteilten auswirken. Beispielsweise kann dies bei der Jobsuche von Vorteil sein, da potenzielle Arbeitgeber in der Regel weniger Interesse an Bewerbern haben, die vorbestraft sind. Bei einer straffreien Zukunft soll auch der Bewährungshelfer unterstützend wirken. In einigen Fällen kann es dennoch zu Schwierigkeiten kommen, selbst wenn die Strafe erloschen ist. Beispielsweise können frühere Straftaten in bestimmten Kontexten, wie der Bewerbung um bestimmte öffentliche Ämter, weiterhin relevant sein.

    Widerruf der Bewährung: Was tun?

    Sollte der Verurteilte während der Bewährungszeit gegen die Auflagen verstoßen oder erneut straffällig werden, könnte die Bewährung widerrufen werden. In diesem Fall würde die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe wieder in Kraft treten, und der Verurteilte müsste die Strafe im Gefängnis verbüßen.

    Ein Widerruf der Bewährung kann schwerwiegende Folgen haben, da die ursprünglich ausgesetzte Freiheitsstrafe dann vollstreckt wird. Sollte eine solche Situation eintreten, ist es entscheidend, schnell zu handeln. Zunächst sollten betroffene Personen umgehend einen Anwalt für Strafrecht konsultieren.

    Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht kann die individuellen Umstände des Falls gründlich analysieren und die rechtlichen Möglichkeiten prüfen. In vielen Fällen ist es möglich, gegen den Widerruf der Bewährung Einspruch zu erheben. Der Strafverteidiger kann ein umfassendes Verteidigungskonzept entwickeln, um zu argumentieren, dass der Widerruf nicht gerechtfertigt ist, etwa durch die Darstellung positiver Entwicklungen im Verhalten des Verurteilten oder durch die Einhaltung der meisten Auflagen.

    Zudem kann der Anwalt gegebenenfalls in der Anhörung vor Gericht vertreten, um die Interessen des Mandanten bestmöglich zu wahren. Dies ist besonders wichtig, da das Gericht bei der Entscheidung über den Widerruf der Bewährung die Umstände und die Schwere des Verstoßes sowie die Fortschritte des Verurteilten berücksichtigt.

    Eine frühzeitige rechtliche Unterstützung kann entscheidend dafür sein, die Bewährung aufrechtzuerhalten und somit eine Haftstrafe zu vermeiden.

    Egal wie Ihre individuelle Situation aussieht, melden Sie sich bei uns und wir finden gemeinsam eine Lösung! 24h-

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