Wurde ein Strafverfahren erstinstanzlich oder in der Berufung abgeschlossen, stellt sich häufig die Frage, ob und wie das Urteil noch angegriffen werden kann. Die Revision im Strafrecht ist – unter bestimmten Voraussetzungen – das Mittel der Wahl. Sie ist kein neuer Prozess, sondern ein rechtliches Instrument zur Überprüfung von Urteilen auf Rechtsfehler.
Wer mit dem Urteil eines Strafgerichts nicht einverstanden ist, sollte die Möglichkeiten und Grenzen der Revision im Strafrecht genau kennen. Denn im Revisionsverfahren entscheidet nicht mehr die Frage, ob der Beschuldigte die Tat begangen hat, sondern ob das Urteil auf einer korrekten Anwendung des Rechts beruht.
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Was ist eine Revision im Strafrecht?
Die Revision ist ein ordentliches Rechtsmittel, das sich gegen Urteile bestimmter Instanzen richtet. Anders als die Berufung eröffnet sie kein neues Tatsachen-Verfahren, sondern überprüft die Entscheidung ausschließlich auf Rechtsfehler.
Das Revisionsgericht prüft also, ob das ergangene Urteil gegen das materielle oder formelle Recht verstößt – etwa durch fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder eine unzutreffende rechtliche Bewertung. Tatsachenfeststellungen des Ausgangs-Gerichts werden nicht hinterfragt, es sei denn, es liegt ein sogenannter Begründungsmangel vor.
Zuständig für die Revision ist im Regelfall das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof, je nach Vorinstanz.
Berufung oder Revision: Was ist der Unterschied?
Wer gegen ein Urteil vorgehen möchte, hat grundsätzlich zwei Rechtsmittel zur Verfügung: die Berufung und die Revision.
Die Berufung richtet sich gegen Urteile der Amtsgerichte und führt zu einer vollständigen neuen Hauptverhandlung vor dem Landgericht. Hier werden Beweise neu erhoben, Zeugen erneut vernommen und der gesamte Sachverhalt nochmals geprüft.
Die Revision im Strafrecht dagegen richtet sich gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie gegen bestimmte Urteile des Amtsgerichts. Sie führt nicht zu einer neuen Beweisaufnahme, sondern nur zur rechtlichen Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
Die Revision eignet sich daher vor allem dann, wenn der Verdacht besteht, dass das Gericht Rechtsvorschriften falsch angewendet oder das Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Zulässigkeit und Fristen der Revision im Strafrecht
Nicht jedes Urteil ist mit der Revision angreifbar. Voraussetzung ist, dass ein Urteil eines Strafgerichts ergangen ist, das nicht mehr mit der Berufung angefochten werden kann oder das gesetzlich der Revision unterliegt.
In der Praxis bedeutet das:
- Urteile des Amtsgerichts sind in der Regel mit der Berufung angreifbar. Die Revision ist nur zulässig, wenn eine Geldstrafe von mehr als 15 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verhängt wurde und auf Revision verzichtet wurde oder keine Berufung stattfand.
- Urteile des Landgerichts sind grundsätzlich revisionsfähig, ebenso wie Entscheidungen des Schwurgerichts.
Wer Revision einlegen möchte, muss strenge Fristen einhalten. Die Revision ist binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils einzulegen. Zusätzlich ist innerhalb eines Monats nach Urteilsverkündung eine ausführliche Revisionsbegründung erforderlich. Diese Fristen sind zwingend – eine verspätete Revision bleibt ohne Erfolg.
Gründe für eine Revision im Strafrecht: Formelle und materielle Rügen
Die Begründung der Revision muss rechtlich fundiert und konkret sein. Dabei unterscheidet man zwischen formellen und materiellen Revisions-Rügen:
Formelle Rüge – Verfahrensfehler
Mit der formellen Rüge wird geltend gemacht, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß verlaufen ist. Typische Beispiele:
- Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags
- Fehlerhafte Besetzung des Gerichts
- Nichtbeachtung gesetzlicher Fristen
Derartige Verstöße führen zur Aufhebung des Urteils, wenn sich der Fehler auf das Urteil ausgewirkt haben kann.
Materielle Rüge – Fehler bei der Rechtsanwendung
Die materielle Rüge betrifft die rechtliche Bewertung des Sachverhalts. Dabei wird geprüft, ob das Gericht bei der Subsumtion, also der Anwendung des Gesetzes auf den festgestellten Sachverhalt, korrekt gehandelt hat.
Beispiel: Das Gericht verurteilt wegen Betrugs, obwohl keine Täuschungshandlung vorlag. In diesem Fall liegt ein materieller Rechtsfehler vor.
Auch hier gilt: Das Urteil wird nur dann aufgehoben, wenn der Fehler relevant für die Entscheidung war.
Revisionsverfahren: Ablauf einer Revision im Strafrecht
Nach fristgerechter Einlegung und Begründung der Revision prüft das zuständige Revisionsgericht das Urteil auf mögliche Rechtsfehler. Der Ablauf folgt dabei einem klaren Schema:
- Formelle Prüfung der Revision (Fristen, Zulässigkeit)
- Inhaltliche Prüfung anhand der Revisionsbegründung
- Entscheidung durch Beschluss oder mündliche Verhandlung
In vielen Fällen entscheidet das Revisionsgericht ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren. Eine mündliche Revisionshauptverhandlung findet nur dann statt, wenn sie beantragt oder vom Gericht für notwendig erachtet wird.
Mögliche Entscheidungen des Revisionsgerichts
Am Ende des Revisionsverfahrens stehen verschiedene Entscheidungsoptionen:
- Verwerfung der Revision: Das Revisionsgericht hält das Urteil für rechtlich korrekt. Die Revision bleibt erfolglos.
- Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung: Das Gericht erkennt einen Rechtsfehler, der zur Urteilsaufhebung führt. Der Fall wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.
- Teilweise Aufhebung: Nur bestimmte Teile des Urteils werden aufgehoben, etwa der Rechtsfolgenausspruch (z. B. das Strafmaß), nicht aber der Schuldspruch.
- Freispruch: In Ausnahmefällen hebt das Revisionsgericht nicht nur das Urteil auf, sondern spricht den Angeklagten selbst frei, wenn der Sachverhalt eindeutig ist.
Typische Fehler in der Revisionsbegründung
Das Revisionsverfahren ist ein hochkomplexes Rechtsmittel, das fundiertes strafprozessuales und materiell-rechtliches Wissen voraussetzt. Zahlreiche Revisionen scheitern, weil sie unpräzise oder unzureichend begründet werden.
Zu den häufigsten Fehlern zählen:
- Pauschale Kritik ohne konkrete Rüge
- Nicht eingehaltene Fristen
- Falsche Bezeichnung oder Ausformulierung der Revisionsgründe
- Fehlende Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen
Gerade bei formellen Rügen sind exakte Angaben zum Zeitpunkt, Inhalt und Ablauf der gerügten Verfahrensfehler erforderlich. Wird hier nicht sorgfältig gearbeitet, verwirft das Revisionsgericht die Rüge als unzulässig.
So hilft ein Anwalt für Revision im Strafrecht
Die Revision im Strafrecht gehört zu den technisch anspruchsvollsten Bereichen der Strafverteidigung. Sie erfordert nicht nur umfassende Kenntnisse im materiellen Strafrecht und Strafprozessrecht, sondern auch die Fähigkeit, Urteile kritisch zu analysieren, Verfahrensfehler präzise zu benennen und komplexe rechtliche Argumentationen in eine formal zulässige Revisionsbegründung zu überführen. Dabei genügt es nicht, das Urteil als „unrichtig“ zu empfinden – vielmehr müssen konkrete Rechtsverstöße nachvollziehbar dargelegt werden.
Unsere erfahrenen Strafverteidiger prüfen das Urteil systematisch auf mögliche Verfahrensmängel und rechtliche Fehler. Sie erkennen, ob sich eine formelle oder materielle Rüge anbietet, und wie diese strategisch wirksam eingebracht werden kann. Auch Fristen und Formvorschriften werden lückenlos beachtet, um keine Angriffsfläche zu bieten.
Gerade weil das Revisionsgericht nicht mehr den Sachverhalt selbst prüft, sondern nur dessen rechtliche Bewertung, ist die Qualität der schriftlichen Revisionsbegründung entscheidend. Wer hier auf anwaltliche Erfahrung verzichtet, riskiert, seine letzte Chance auf Korrektur eines fehlerhaften Urteils ungenutzt zu lassen.
Fazit
Die Revision im Strafrecht ist kein zweiter Prozess, sondern ein rechtliches Kontrollinstrument. Sie bietet die Chance, Urteile auf rechtliche Fehler überprüfen zu lassen, ist aber in ihrer Reichweite begrenzt. Wer diesen Weg gehen will, benötigt ein fundiertes Verständnis des Strafprozessrechts und die Fähigkeit, komplexe Rechtsfragen präzise aufzuarbeiten. Die Unterstützung durch unsere erfahrene Strafrechtskanzlei erhöht die Erfolgschancen maßgeblich.
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