Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich als Fahrerflucht bekannt, zählt zu den häufigsten Verkehrsstraftaten in Deutschland. Viele Autofahrer verlassen in Panik oder Unwissenheit den Unfallort, ohne sich über die rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Dabei handelt es sich um eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB), die mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg und in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird.
Dieser Beitrag erklärt, wann eine Fahrerflucht vorliegt, welche Strafen drohen und welche Verteidigungsstrategien möglich sind. Zudem wird erläutert, wann eine nachträgliche Meldung eine Strafe verhindern kann und warum eine anwaltliche Vertretung entscheidend ist.
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Wann liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor?
Nach § 142 StGB macht sich strafbar, wer sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Dabei ist nicht nur der Autofahrer betroffen – auch Fahrradfahrer, Fußgänger oder Beifahrer, die zum Unfall beigetragen haben, gelten als Unfallbeteiligte.
Damit eine Fahrerflucht vorliegt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Verkehrsunfall im öffentlichen Straßenverkehr: Ein Unfall liegt vor, wenn es zu einem plötzlichen, schädigenden Ereignis kommt, das mit den Gefahren des Straßenverkehrs zusammenhängt. Dazu zählen Kollisionen mit anderen Fahrzeugen, Fußgängern oder Gegenständen.
- Nicht völlig unerheblicher Sachschaden oder Personenschaden: Bereits geringfügige Lackkratzer oder Dellen können für eine Strafbarkeit ausreichen.
- Unfallbeteiligung des Täters: Strafbar ist nur, wer selbst aktiv oder passiv am Unfall beteiligt war.
Unerlaubtes Entfernen: Die Pflicht, am Unfallort zu bleiben, wird verletzt.
Erforderliche Pflichten nach einem Unfall
Wer in einen Unfall verwickelt ist, muss bestimmte gesetzliche Pflichten erfüllen, um eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht zu vermeiden. Diese Pflichten bestehen unabhängig davon, ob es sich um einen schweren Verkehrsunfall oder nur um einen kleinen Parkschaden handelt.
Folgende Schritte sind nach einem Unfall unbedingt einzuhalten:
- Anhalten – Jeder Unfallbeteiligte muss unverzüglich anhalten, auch wenn der Schaden gering erscheint.
- Absicherung der Unfallstelle – Falls erforderlich, sollte die Unfallstelle gesichert werden, um weitere Gefahren zu vermeiden (z. B. Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen).
- Feststellung der Personalien ermöglichen – Name, Adresse und Fahrzeugdaten müssen dem Geschädigten oder der Polizei mitgeteilt werden. Falls der Geschädigte nicht anwesend ist, besteht eine Wartepflicht.
- Angemessene Wartezeit einhalten – In der Regel sind 30 bis 60 Minuten Wartezeit erforderlich, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden dürfen.
- Polizei oder Geschädigten informieren – Falls niemand erscheint, muss der Unfall unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden.
Wer diese Pflichten nicht beachtet, riskiert eine Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Welche Strafen drohen bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort?
Die Sanktionen für Fahrerflucht variieren je nach Schadenshöhe und den Umständen des Falls. In der Regel wird eine Geldstrafe verhängt, die sich nach dem Einkommen des Täters richtet. In schwereren Fällen sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Besonders gravierend sind die Konsequenzen für die Fahrerlaubnis. Bei einem Sachschaden ab etwa 1.500 Euro droht der Entzug des Führerscheins. Alternativ kann ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt werden.
Neben den strafrechtlichen Folgen kommen Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg hinzu. Je nach Schwere des Falls werden bis zu drei Punkte vermerkt, was sich auf die Verkehrszulassung auswirken kann. Zusätzlich sind versicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden zwar zunächst, kann aber Regress nehmen und vom Unfallverursacher eine Rückzahlung von bis zu 5.000 Euro verlangen.
Noch drastischer sind die Folgen, wenn durch die Fahrerflucht ein Personenschaden entsteht. Wer sich vom Unfallort entfernt, obwohl eine verletzte Person Hilfe benötigt, riskiert neben der Fahrerflucht eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung. In diesen Fällen kann sich das Strafmaß erheblich verschärfen, insbesondere wenn eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Raum steht.
Gibt es Möglichkeiten, eine Strafe zu vermeiden?
Nicht in jedem Fall führt eine Fahrerflucht automatisch zu einer Verurteilung. Das Gesetz sieht bestimmte Ausnahmen und mildernde Umstände vor. Wer sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall mit Sachschaden bei der Polizei meldet, kann unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur für Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs, also beispielsweise auf Parkplätzen oder in ruhigen Wohngebieten.
Ein häufiger Verteidigungsansatz ist die Behauptung, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Dieser Einwand kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn es glaubhaft erscheint, dass ein Zusammenstoß nicht wahrgenommen wurde. Hier spielen die Schwere des Schadens, die Art der Kollision und das Verhalten des Fahrers eine entscheidende Rolle. Ein Sachverständigengutachten kann erforderlich sein, um nachzuweisen, dass eine Wahrnehmung des Unfalls tatsächlich ausgeschlossen war.Gelegentlich wird argumentiert, dass eine Notlage das Verlassen des Unfallorts gerechtfertigt habe. Dies kann in Fällen greifen, in denen der Fahrer beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen gezwungen war, sofort einen Arzt aufzusuchen. Solche Fälle sind jedoch selten und müssen konkret nachgewiesen werden.
Welche Verteidigungsstrategien sind bei Fahrerflucht möglich?
Wer eine Anzeige wegen Fahrerflucht erhält, sollte keine unüberlegten Aussagen machen. Eine spontane Einlassung bei der Polizei kann sich später als nachteilig erweisen. Ratsam ist es, zunächst Akteneinsicht zu beantragen, um die Beweislage zu prüfen. Falls keine klaren Beweise für die Unfallbeteiligung vorliegen, kann eine Verteidigung auf der Grundlage von Zweifeln an der Täterschaft erfolgen.
Eine weitere Strategie besteht darin, das fehlende Bewusstsein für den Unfall hervorzuheben. Wenn nachweisbar ist, dass der Betroffene den Zusammenstoß nicht bemerkt hat, entfällt der Vorsatz, der für eine Strafbarkeit erforderlich ist. In Fällen mit geringfügigem Schaden kann eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage angestrebt werden. Eine frühzeitige Schadensregulierung kann ebenfalls helfen, eine härtere Strafe zu vermeiden.
Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Da die rechtlichen Konsequenzen erheblich sein können, ist eine anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann nicht nur die Ermittlungsakte einsehen, sondern auch prüfen, ob die Beweise ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Zudem kann eine sachgerechte Verteidigungsstrategie entwickelt werden, um eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Strafe zu erreichen.
Insbesondere wenn ein drohender Führerscheinentzug oder eine hohe Geldstrafe im Raum steht, ist professionelle Unterstützung entscheidend. Auch in Fällen, in denen eine Versicherung sich weigert, einen Schaden zu übernehmen, kann juristischer Beistand helfen, finanzielle Verluste zu minimieren.Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Bagatelldelikt. Wer sich nach einem Unfall einfach entfernt, riskiert nicht nur eine empfindliche Strafe, sondern auch langfristige Probleme mit der Fahrerlaubnis und der Versicherung. In manchen Fällen gibt es jedoch Möglichkeiten, eine Verurteilung abzuwenden oder das Strafmaß zu reduzieren. Eine nachträgliche Meldung des Unfalls, der Nachweis eines fehlenden Umweltbewusstseins oder eine einvernehmliche Schadensregulierung können eine Strafverfolgung verhindern. Wer eine Anzeige wegen Fahrerflucht erhält, sollte in jedem Fall frühzeitig anwaltlichen Rat einholen
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