Urkunden begegnen uns immer wieder in unserem Leben: Kaufverträge, das Abiturzeugnis oder der eigene Personalausweis. Doch was, wenn man sich gerne etwas älter machen möchte oder die Note ein bisschen besser macht? Solche Taten fallen unter die sogenannte Urkundenfälschung.
Man kennt sie nicht nur von gefälschten Ausweisen Jugendlicher, sondern auch von anderen wichtigen Unterlagen und Dokumenten. Dabei kann bereits der Bierdeckel im Brauhaus als Urkunde gelten. Wer einer Urkundenfälschung (zu Unrecht) beschuldigt wird, muss deshalb mit erheblichen Konsequenzen und Strafen rechnen – gerichtlich wie im beruflichen und sozialen Kontext. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Strafe bei einer Verurteilung droht und wie sich Betroffene verhalten sollten.
Wenden Sie sich bei dem Vorwurf einer Urkundenfälschung an unsere Kanzlei. Unsere spezialisierten Anwälte im Strafrecht verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung und unterstützen Sie jederzeit bei Ihrem Anliegen.
Durch ein frühes Eingreifen in das Verfahren gelingt uns im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch. Kontaktieren Sie uns deshalb so früh wie möglich und auch im Notfall:
Was bedeutet Urkundenfälschung?
Urkundenfälschung (§ 267 StGB) bezeichnet die absichtliche Herstellung, Veränderung oder Verwendung einer Urkunde, um einen falschen Eindruck zu erwecken und dadurch einen rechtlichen Vorteil zu erlangen. Eine Urkunde ist ein Dokument, das Beweiskraft hat und rechtliche Relevanz besitzt, wie zum Beispiel Verträge, Zeugnisse oder Ausweise.
Es gibt zwei Hauptformen der Urkundenfälschung:
- Echte Urkundenfälschung: Hierbei wird eine echte Urkunde gefälscht oder verändert, um sie in einer Weise zu nutzen, die gegen das Gesetz verstößt.
- Unechte Urkundenfälschung: Bei dieser Form wird eine falsche Urkunde erstellt, die so aussieht, als wäre sie echt, um sie zu verwenden und damit zu täuschen.
In Deutschland ist die Urkundenfälschung im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Konkret findet sich die gesetzliche Grundlage in den §§ 267 bis 274 StGB. Diese Paragraphen behandeln verschiedene Aspekte der Urkundenfälschung, einschließlich der Herstellung und Verwendung falscher oder verfälschter Urkunden sowie der entsprechenden Strafen.
Wichtig sind insbesondere:
- § 267 StGB: Regelt die Fälschung von Urkunden und die Verwendung gefälschter Urkunden.
- § 268 StGB: Betrifft die Fälschung von technischen Aufzeichnungen, wie beispielsweise Bank- oder Telefondokumenten.
- § 269 StGB: Behandelt die Fälschung von Beweismitteln, die für Gerichtsverfahren relevant sind.
Beispiele für Urkundenfälschung
Urkundenfälschungen können in den unterschiedlichsten Formen auftreten. Allein das Wegradieren von Strichen auf einem Bierdeckel im Brauhaus stellt rein rechtlich eine Urkundenfälschung dar. Zu den wichtigsten Beispielen zählen vermutlich jedoch:
- Fälschung von Ausweisen: Das Erstellen oder Verändern von Personalausweisen oder Reisepässen, um falsche Identitäten zu legitimieren.
- Gefälschte Verträge: Das Anfertigen oder Verändern von Verträgen, um beispielsweise unrechtmäßig finanzielle Vorteile zu erlangen.
- Fälschung von Zeugnissen: Das Erstellen gefälschter Schul- oder Hochschulzeugnisse, um sich bei Bewerbungen Vorteile zu verschaffen.
- Änderung von Rechnungen: Das Manipulieren von Rechnungen, um niedrigere Beträge auszuweisen oder unrechtmäßige Zahlungen zu erhalten.
- Fälschung von Testamenten: Das Erstellen oder Verändern von Testamentsurkunden, um das Erbe unrechtmäßig zu beeinflussen.
- Fälschung von medizinischen Dokumenten: Das Ausstellen falscher Krankmeldungen oder Atteste, um beispielsweise unberechtigte Krankengeldansprüche geltend zu machen.
Urkundenfälschung: Mit dieser Strafe müssen Sie rechnen
Bei Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, wie etwa der gewerbsmäßigen Fälschung oder wenn dadurch ein erheblicher Vermögensschaden entsteht, kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug erhöht werden. Eine Geldstrafe ist dann nicht mehr möglich.
Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Tat, der Vorstrafen des Täters und den Umständen, unter denen die Fälschung begangen wurde. Ein rechtzeitiger Beistand durch einen erfahrenen Strafverteidiger kann entscheidend sein, um die rechtlichen Folgen zu minimieren.
Zusätzlich zur strafrechtlichen Verantwortung können auch zivilrechtliche Konsequenzen auftreten, etwa Schadensersatzansprüche.
Andere Konsequenzen von Urkundenfälschung
Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung kann weitreichende Konsequenzen haben, die über die strafrechtliche Bestrafung hinausgehen.
Dazu gehören vor allem berufliche Folgen: Viele Berufsgruppen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem öffentlichen Dienst, dem Finanzwesen oder dem Gesundheitswesen, können durch eine Verurteilung ihren Job verlieren. Auch Schwierigkeiten bei einer erneuten Jobsuche bzw. im Bewerbungsprozess sind dann möglich.
Aber auch ein erheblicher Reputationsschaden kann entstehen. Eine solche Verurteilung kann das persönliche und berufliche Ansehen erheblich schädigen. Vertrauen und Glaubwürdigkeit können dabei meist schwer wiederhergestellt werden.
In einigen Ländern kann eine strafrechtliche Verurteilung darüber hinaus zu Einreiseverboten oder anderen rechtlichen Schwierigkeiten führen. Und auch bei einer möglichen Kreditaufnahme können Einschränkungen spürbar sein. Eine Vorstrafe kann die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und die Aufnahme von Krediten erschweren.
Wegen Urkundenfälschung angezeigt: Wie sollten sich Betroffene verhalten?
Sollten Sie wegen Hausfriedensbruchs beschuldigt werden, ist es wichtig, sofort zu handeln. Auch wenn es sich hierbei um ein Antragsdelikt handelt, ist eine Verurteilung nicht ausgeschlossen. Daher sollten Sie den Vorwurf ernst nehmen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
Während einer Durchsuchung ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich kooperativ zu zeigen, ohne jedoch die Ermittlungsbehörden aktiv zu unterstützen. Verzichten Sie darauf, ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu sprechen. Sie sind nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen, die Sie womöglich selbst belasten könnte. Stattdessen sollten Sie Ihr Recht auf Schweigen nutzen und umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren.
Es ist entscheidend, nicht unvorbereitet eine Aussage bei der Polizei zu machen, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Selbst wenn Sie sich für unschuldig halten oder die Situation erklären möchten, besteht die Gefahr, unbeabsichtigt belastende Aussagen zu machen. Falls Sie eine Vorladung erhalten, sollten Sie lieber einen Anwalt hinzuziehen, anstatt die Sache eigenständig zu klären.
Gemeinsam mit Ihrem Anwalt beantragen Sie Einsicht in die Ermittlungsakten, um zu entscheiden, ob eine Aussage sinnvoll ist. Andernfalls ist es ratsam, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Schweigen wird Ihnen niemals zum Nachteil gereichen – auch nicht, wenn Sie sich schuldig fühlen. Juristisch gesehen ist Schweigen neutral.
Egal, wie die Situation aussieht, lassen Sie sich nicht zu übereilten Aussagen oder Handlungen verleiten. Wenn die Polizei erscheint, bleiben Sie kooperativ, aber machen Sie keine Aussagen oder Geständnisse. Es ist schwer vorherzusagen, ob eine Anzeige erfolgt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
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